Wir beraten Sie gerne
Mutterschaftsgeld
Während des Mutterschutzes
Es setzt sich aus Krankengeld und Arbeitgeberzuschuss (bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis) zusammen. Gerne beraten wir Sie zu den Antragsmöglichkeiten und Besonderheiten, wie z. B. zum einmaligen Mutterschaftsgeld.
Elterngeld
Nach der Geburt, in Elternzeit
Wir beraten Sie gerne zu Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Kombinationsmöglichkeiten, die zu Ihrer Lebenssituation passen.
Kindergeld
Ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr
Für alle Kinder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder ein einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz haben.
Kinderzuschlag
Zusätzlich zum Kindergeld
Der Zuschlag ist abhängig vom Haushaltseinkommen. In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie den Kinderzuschlag erneut beantragen.
Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Einkommensabhängige Unterstützung
Verwendung für z.B. eine Babyerstausstattung oder notwendige Möbel bzw. Elektrogeräte. Anträge auf Stiftungsleistungen sind nur möglich über staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen, sowie vom Bayerischen Staatsministerium.
Wohngeld
Ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr
Das Wohngeld kann als Zuschuss beantragt werden, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um Wohnkosten zu decken.
In Krisensituationen
Eine ungeplante Schwangerschaft kann starke Verunsicherung auslösen. Manchmal gibt es Lebenssituationen, die mit einem Kind nicht vereinbar erscheinen oder es nicht sind.
Wir beraten Sie zu Ihren offenen Fragen und Sorgen, damit Sie für sich die passende Entscheidung treffen können.
Die Rechtsgrundlage für einen Schwangerschaftsabbruch bildet das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz, sowie die § 218 und 219 des Strafgesetzbuchs. Danach ist in Deutschland ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig und strafbar.
In eng begrenzten Fällen, z. B. nach der Beratungsregelung ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche straflos.
Dafür ist im Vorfeld ein Beratungsgespräch notwendig. Im Anschluss erhalten Sie nach dem Vorzeigen eines Ausweisdokuments mit Lichtbild die vorgeschriebene Beratungsbescheinigung.
Das Beratungsgespräch ist für Sie ergebnisoffen, streng vertraulich, unabhängig von Religion und Weltanschauung und kann auf Wunsch anonym erfolgen.
Partner oder andere Vertrauenspersonen sind zum Beratungsgespräch herzlich willkommen, wenn Sie das möchten.
Wir beraten Sie zu folgenden Themen:
Unsicherheiten in der Entscheidungsfindung und Umgang mit Entscheidungsdruck
Psychosoziale und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Rechtliche und medizinische Informationen zum Schwangerschaftsabbruch (ersetzen nicht die medizinische Aufklärung!)
Kosten und Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs
Alternativen zu einem Schwangerschaftsabbruch, z. B. Vertrauliche Geburt, Adoption
Was Sie sonst noch bewegt
Die Möglichkeit einer Vertraulichen Geburt unterstützt Sie, wenn Sie die Schwanger- und Mutterschaft geheim halten möchten.
Entscheiden Sie sich für die vertrauliche Geburt, informieren wir über den Verlauf des Verfahrens, die Rechte des Vaters und des Kindes sowie über die Bedeutung der Kenntnis der eigenen Herkunft für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. Zudem klären wir über das meist nachfolgende Adoptionsverfahren auf und über die Möglichkeit, Ihr Kind unter Umständen nach der Abgabe zurückzuerhalten.
Befinden Sie sich in einer Notsituation und sehen momentan keine Zukunft für sich und Ihr Neugeborenes?
Sie können Ihr Neugeborenes anonym in die Obhut des Klinikums Traunstein geben, das für Sie eine Babyklappe eingerichtet hat.
Informationen zur Babyklappe finden Sie auf der Internetseite des Klinikums Traunstein:
Kliniken Südostbayern AG
Sexualität ist ein wichtiger Teil jeder Person, in jeder Kultur und in jedem Alter. Wie ein erfülltes Sexualleben aussieht, hängt von den jeweiligen Wertvorstellungen, Interessen und der Erziehung des Menschen ab.
Gelebte Sexualität bedeutet aber auch, Verantwortung für sich und die beteiligte Person bzw. die in Partnerschaft lebende Person zu übernehmen.
Um eine unerwünschte Schwangerschaft zu verhindern oder sich vor sexuell übertragbaren Krankheiten zu schützen, bedarf es zudem einer passenden Verhütungsmethode.
Zu Ihren Fragen zum Thema Sexualität, Partnerschaft und Familienplanung beraten wir Sie gerne.
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