Keine freie Fahrt für Bootsfahrer: das Landratsamt Traunstein hat zum 1. Juli eine Allgemeinverfügung erlassen. Erstmals ist damit das Befahren der Alz im Abschnitt zwischen Truchtlaching bis nach Altenmarkt mit Booten und sonstigen Schwimmkörpern auch das restliche Jahr über verboten. Das Verbot gilt vorübergehend bis 31. Dezember.
„Die Sperrung wurde vorsorglich, gerade zum Schutz von Leib und Leben der Menschen getroffen“, wie Martin Thurner vom Sachgebiet Wasserrecht betont. Denn: aufgrund einer starken Strömung und im Fluss liegende Bäume ist seit diesem Winter im gesperrten Abschnitt eine deutlich höhere Gefahrensituation für die vielen Bootsfahrer, die den Wildfluss gerade in den Sommermonaten massenweise befahren, eingetreten. „Den eventuellen Auswirkungen auf den Tourismus sind wir uns dabei durchaus bewusst, sehen aber nach intensiver Prüfung keine andere Möglichkeit, die Gefahr auf ein für Wildgewässer „normales“ Maß zu reduzieren“, so Thurner weiter. Die Gefahrenstellen können zudem nicht sofort baulich beseitigt werden, sondern bedürfen einer geeigneten Planung. Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein, im Auftrag des Freistaates Bayern zuständig für die Gewässerunterhaltung, und das Landratsamt Traunstein arbeiten bereits mit Hochdruck daran. Schließlich möchte man die erforderlichen Maßnahmen zeitlich zügig so abzuwickeln, dass die Alz möglichst wieder ab 1. Juli 2011, also nach Ende des naturschutzrechtlichen Befahrungsverbotes, wieder befahrbar ist.
Während der Abschnitt vom Auslauf des Chiemsees in Seebruck bis zum Strandbad in Truchtlaching gefahrlos ist, stellt der anschließende Abschnitt bis nach Altenmarkt eine größere Herausforderung an die Boots- und Schifferlfahrer dar. Gerade im Bereich Offling, wo die Alz zwei Seitenarme führt. Dort ereignete sich bereits 2007 ein tödlicher Unfall. Seither fordern Schilder, gemeinsam aufgestellt vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein und den Gemeinden Altenmarkt und Gemeinden Seeon-Seebruck, dazu auf, den weniger strömungsführenden rechten Seitenarm zu nutzen. Die anschließenden intensiven Beobachtungen des Alzabschnittes ab Truchtlaching zeigten jetzt auf, dass sich der Wasserabfluss gerade in den linken, gefährlicheren Seitenarm verlagert hat. In der Folge haben sich die Strömungsverhältnisse im gesamten Flussbett verändert: die entstehende Sogwirkung drängt alles abfließende Wasser durch die Gefahrenstelle und die Fließgeschwindigkeit in dem Bereich ist deutlich erhöht. In dem nur wenige Meter breiten Bereich sind bereits erhebliche Teile des Ufers und somit auch erste Baumgruppen weg gebrochen. Diese blockieren entweder die Durchfahrt mit den Booten oder liegen nur knapp unter der Wasseroberfläche. Deren Äste können gerade für Schlauchboote zu gefährlichen Schlitzwerkzeugen werden. Eine Lebensgefahr für die Freizeit- und Hobbybootsfahrer ist nicht mehr ausgeschlossen. Eine erst angedachte, den Fahrspaß weniger einschränkende kleinräumige Sperrung, hat das Landratsamt als nicht sinnvoll erachtet. „Da der Bereich weitgehend naturbelassener Auenwald ist, sind weder Uferwege noch geeignete Ein- und Ausstiegsstellen vorhanden, um die vielen Menschen aufzunehmen. Die überdies fehlende verkehrliche Anbindung ist auch ein Grund dafür, weshalb eine schnelle Beseitigung der Bäume aus dem Wasser und die nötige Befestigung des Gewässerbetts nicht realisierbar ist“, so Thurner. Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung appelliert das Landratsamt Traunstein nun an die Vernunft der Leute, keinesfalls die eigene Sicherheit auf´s Spiel zu setzen und das Verbot zu beachten. Auch eine zusätzliche Beschilderung soll diesem Appell Nachdruck verleihen.