Kreistag
Der Kreistag ist das oberste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreispolitik. Beispiele sind die Festsetzung des Kreishaushalts oder der Erlass von Satzungen. Andererseits kann der Kreistag als Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung nicht auf das Landratsamt als Staatsbehörde Einfluss nehmen.
