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Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

Behindertenbeauftragte

Behindertenbeauftragte:

Christine Marino

Behindertenbeauftragte Christine Marino

Tel.:

0861/58-365 (Servicebüro)

Fax:

0861/58-449

Zi.Nr.:

A 0.26

E-Mail:

Behindertenbeauftragte

Anschrift:

Landratsamt Traunstein
Behindertenbeauftragte
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein

Öffnungszeiten:

Immer montags von 9 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.

 

Aufgaben und Ziele

Im Auftrag des Landkreises hilft die Behindertenbeauftragte ehrenamtlich mit,

  • Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen zu informieren, beraten und zu vermitteln,
  • die Leistungsträger, sozialen Verbände und Einrichtungen, Selbsthilfegruppen und Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene stärker miteinander zu vernetzen,
  • den Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabe an Bildung, Erwerbsleben, kulturellen und gesellschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen.


Als unabhängige Ansprechpartnerin aller Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung im Landkreis versucht sie, zufriedenstellende Lösungen für konkrete Bedürfnisse und Anliegen mit zu entwickeln und umzusetzen.

 

Dabei arbeitet sie zusammen mit

  • Leistungsträgern, z.B. Krankenkassen, dem Bezirk Oberbayern
  • sozialen Institutionen und Bildungseinrichtungen
  • Behörden des Bundes und des Landes z.B. Agentur für Arbeit und Integrationsamt Oberbayern 
  • den Abteilungen des Landratsamtes
  • der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern im Landkreis
  • Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen


Rechtsgrundlage:

Art. 1 und 18 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes


Parkausweise für behinderte Menschen verlieren zum 1.1.2011 ihre Gültigkeit

Parkausweise neu beantragen:

Seit Anfang 2011 gilt ein EU-weit einheitlicher Parkausweis für behinderte Menschen. Bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, eventuell auch bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde kann ein Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises gestellt werden. Um Missbrauch vorzubeugen wird der Ausweis mit einem Foto des Inhabers versehen. Gültigkeitsdauer ist 5Jahre. Antragsteller sollten also das Passfoto zur Antragstellung nicht vergessen. Es empfiehlt sich auch, den aktuellen Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung zur Antragstellung mit zu bringen.

 

Achtung: Diese Regelung gilt nicht für die Ausweise mit dem Aufdruck „BY“(Bayern)!


Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises elektronisch möglich:

Schwerbehindertenanträge können online (also auf elektronischem Wege) unter der Adresse www.schwerbehindertenantrag.bayern.de gestellt werden - rund um die Uhr und ganz bequem von zu Hause aus. Das Verfahren ist barrierefrei, sicher (durch verschlüsselte Übermittlung) und bietet hohen Bedienungskomfort. Der Antrag ist nach Art eines Interviews aufgebaut, d.h. die gestellten Fragen werden auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt. Der Schreibaufwand ist auf das absolut notwendige Maß beschränkt, da viele Fragen durch bloßes "Ankreuzen" oder durch Auswahl in einem "Drop-Down-Feld" (Feld, das beim Öffnen mehrere voraus festgelegte Möglichkeiten eröffnet) beantwortet werden können. Auf diese Weise können auch behandelnde Ärzte und Krankenhäuser aus der Ärzte- bzw. Krankenhausdatenbank ausgewählt werden. Über Querverbindungen (Hyperlinks) werden Hilfen und Erläuterungen angeboten. So wird z.B. die zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und soziales (früheres Versorgungsamt) automatisch bestimmt.

Zum Schluss muss nur noch die Kurzversion des Antrags (mit Einverständniserklärungen) ausgedruckt und unterschrieben an das Zentrum Bayern für Familie und Soziales in München geschickt werden.Zur rechtswirksamen Antragstellung ist trotz elektronischer Erstellung immer noch die Untershrift des Antragstellers(der Antragstellerin)erforderlich Der bis jetzt verwendete Papierantrag kann weiterhin verwendet werden.

 


Reisen für Menschen mit Behinderung

 

Es ist nach wie vor schwierig und beschwerlich für Menschen mit Behinderung zu reisen. Vielerorts erschweren noch immer Barrieren und Hindernisse ein ungetrübtes Reiseerlebnis. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat deshalb jetzt eine umfangreiche Sammlung barrierefreier Reiseziele erarbeitet und veröffentlicht.

Der entsprechende Katalog kann mit einem mit 1.45 Euro frankierten Rückumschlag (DIN A 4) unter BSK e.V., Reiseservice,Altkrautheimer Straßé 20, 74238 Krautheim angefordert werden.


Nähere Informationen dazu gibt es auch unter Tel.Nr. 06294 / 4281-51


Schlüssel für Behindertentoilette

Neuerdings können Berechtigte einen General-Schlüssel für alle Behinderten-Toiletten auch beim

 

VdK Kreisverband in Traunstein, Gewerbepark Kaserne 15, 83278 Traunstein

 

erhalten. Sie erreichen den VdK über Telefon 0861/9090612, Fax 0861/9098620 oder unter E-Mail: kv.traunstein@vdk.de

 

Der Schlüssel sperrt bundesweit alle Behinderten-Toiletten und kostet beim VdK 15 Euro.

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