Im Auftrag des Landkreises hilft die Behindertenbeauftragte ehrenamtlich mit,
- Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen zu informieren, beraten und zu vermitteln,
- die Leistungsträger, sozialen Verbände und Einrichtungen, Selbsthilfegruppen und Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene stärker miteinander zu vernetzen,
- den Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabe an Bildung, Erwerbsleben, kulturellen und gesellschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen.
Als unabhängige Ansprechpartnerin aller Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung im Landkreis versucht sie, zufriedenstellende Lösungen für konkrete Bedürfnisse und Anliegen mit zu entwickeln und umzusetzen.
Dabei arbeitet sie zusammen mit
- Leistungsträgern, z.B. Krankenkassen, dem Bezirk Oberbayern
- sozialen Institutionen und Bildungseinrichtungen
- Behörden des Bundes und des Landes z.B. Agentur für Arbeit und Integrationsamt Oberbayern
- den Abteilungen des Landratsamtes
- der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern im Landkreis
- Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen
Rechtsgrundlage:
Art. 1 und 18 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes

