Die Gebäude- und Wohnungszählung sowie die Haushaltsstichprobe sind inzwischen größtenteils abgeschlossen. Des Weiteren folgt nun noch eine Befragung zur Klärung von
Unstimmigkeiten. Sinn und Zweck dieser Befragung ist gemäß § 16 ZensG 2011
die Qualitätssicherung der amtlichen Einwohnerzahlen in Gemeinden mit weniger als
10.000 Einwohnern. Die Befragungen finden an unplausiblen Anschriften mit in der Regel nur einer bewohnten Wohnung (meist Einfamilienhäuser) statt. Die unplausiblen Anschriften werden im Zuge des Abgleichs der Daten aus der primärstatistischen Erhebung der Gebäude- und Wohnungszählung und den Informationen aus den Melderegistern aufgedeckt, z. B. wenn die Anzahl der Bewohner an einer Anschrift laut Melderegister deutlich von der laut Gebäude- und Wohnungszählung abweicht. Diese unplausiblen Fälle stellen dabei einen Hinweis auf eine mögliche Über- oder Untererfassung in den Melderegistern dar.
Für die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten werden, wie bei der Haushaltebefragung, Erhebungsbeauftragte eingesetzt, um die Befragungen vor Ort durchzuführen. Alle an der Anschrift wohnhaften Personen sind zu erheben. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden Minderjährigen, jeweils auch für minderjährige Haushaltsmitglieder, die unter einer entsprechenden Anschrift wohnen. Für alle Haushaltsmitglieder, gleich welchen Alters, ist ein eigener Fragebogen auszufüllen.
Die Erhebungsbeauftragten kündigen einen Termin an, an dem die Befragung stattfinden soll. Sollte der vorgeschlagene Termin nicht wahrgenommen werden können, nehmen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Erhebungsbeauftragten Kontakt auf, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Befragung zu ermöglichen.
Auskunft zum Zensus 2011 gibt die Erhebungsstelle des Landkreises Traunstein unter Tel. 0861/58-115 und -116 sowie per E-Mail unter zensus@lra-ts.bayern.de.
