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Landkreis Traunstein

Zensus 2011 Die neue registergestützte Volkszählung

Zensus 2011

Aktuelles – noch ausstehende Befragungen in 2012

Die Gebäude- und Wohnungszählung sowie die Haushaltsstichprobe sind inzwischen größtenteils abgeschlossen. Des Weiteren folgt nun noch eine Befragung zur Klärung von
Unstimmigkeiten. Sinn und Zweck dieser Befragung ist gemäß § 16 ZensG 2011
die Qualitätssicherung der amtlichen Einwohnerzahlen in Gemeinden mit weniger als
10.000 Einwohnern. Die Befragungen finden an unplausiblen Anschriften mit in der Regel nur einer bewohnten Wohnung (meist Einfamilienhäuser) statt. Die unplausiblen Anschriften werden im Zuge des Abgleichs der Daten aus der primärstatistischen Erhebung der Gebäude- und Wohnungszählung und den Informationen aus den Melderegistern aufgedeckt, z. B. wenn die Anzahl der Bewohner an einer Anschrift laut Melderegister deutlich von der laut Gebäude- und Wohnungszählung abweicht. Diese unplausiblen Fälle stellen dabei einen Hinweis auf eine mögliche Über- oder Untererfassung in den Melderegistern dar.

 

Für die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten werden, wie bei der Haushaltebefragung, Erhebungsbeauftragte eingesetzt, um die Befragungen vor Ort durchzuführen. Alle an der Anschrift wohnhaften Personen sind zu erheben. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden Minderjährigen, jeweils auch für minderjährige Haushaltsmitglieder, die unter einer entsprechenden Anschrift wohnen. Für alle Haushaltsmitglieder, gleich welchen Alters, ist ein eigener Fragebogen auszufüllen.
Die Erhebungsbeauftragten kündigen einen Termin an, an dem die Befragung stattfinden soll. Sollte der vorgeschlagene Termin nicht wahrgenommen werden können, nehmen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Erhebungsbeauftragten Kontakt auf, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Befragung zu ermöglichen.


Auskunft zum Zensus 2011 gibt die Erhebungsstelle des Landkreises Traunstein unter Tel. 0861/58-115 und -116 sowie per E-Mail unter zensus@lra-ts.bayern.de.


Warum wird der Zensus durchgeführt?

Durch einen Zensus erhält man Grunddaten zur Bevölkerung, wie die amtliche Einwohnerzahl in Bund, Ländern und Gemeinden. Die Einwohnerzahl hat wiederum eine Vielzahl von unmittelbaren Auswirkungen auf die Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden Bayerns, oft mit direkten finanziellen Folgen.

Planungsgrundlagen für den Sozialstaat und die Wirtschaft

Die Zensusergebnisse dienen auch den Planungen im täglichen Lebensumfeld. Zum Beispiel sind Altersstrukturdaten in unserem Sozialstaat erforderlich, um die zukünftige Versorgungssituation einer Gemeinde mit Kindergärten, Schulen, Schulbussen und Seniorenheimen ermitteln zu können. Dass auch Wohnungsdaten dringend benötigt werden, haben die Ergebnisse des Zensus 1987 auf eindrucksvolle Weise veranschaulicht. Die zuvor verfügbaren Fortschreibungszahlen wiesen für den Wohnungsbestand im früheren Bundesgebiet eine Million Wohnungen zu viel aus, während nach dem Ergebnis des Zensus 1987 rund 740 000 Wohnungen zu wenig vorhanden waren. Statt mit einem Wohnungsüberangebot sah sich die Wohnungsbaupolitik nun plötzlich in einigen Regionen mit einem Mangel an Wohnungen konfrontiert.


Neben dem Nutzen für den Sozialstaat ist auch die Wirtschaft auf genaue Daten angewiesen. Unternehmen treffen beispielsweise ihre Standortentscheidungen unter anderem auf der Ba¬sis des vorhandenen Arbeitskräftepotentials und der erreichbaren Absatzmärkte.

 

Fundament für politische Entscheidungen

In rund 50 Rechtsvorschriften dienen Zensusergebnisse als wichtige Bemessungsgrundlage. Die Einwohnerzahl ist zum Beispiel die Richtgröße für die Berechnung der Stimmen der Länder im Bundesrat und der Sitze in den kommunalen Vertretungsgremien. Angesichts ihrer Bedeutung für das demokratische Staatswesen und der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden kommt der Genauigkeit der ermittelten Zahlen eine sehr große Bedeutung zu. Unter anderem wirkt sich die Einwohnerzahl auch auf den Länderfinanzausgleich und den kommunalen Finanzausgleich aus. Als konkretes Beispiel sei hier nur kurz skizziert, dass jeder Bürger beim Länderfinanzausgleich mit ca. 2.000 Euro ins Gewicht fällt.

Einwohnerzahl als Basis für die Bevölkerungsstatistik

Darüber hinaus haben amtliche Einwohnerzahlen eine hohe Bedeutung über den Zensusstichtag hinaus. Sie bilden die aktualisierte Grundlage für die Bevölkerungsfortschreibung, mit der zwischen zwei Zensen in regelmäßigen Abständen die amtlichen Einwohnerzahlen ermittelt werden. 


Weitere Informationen zum Zensus 2011: