Die Tätigkeit der Baugenehmigungsbehörde umfasst die Bereiche Bauverwaltung und Bautechnik.
An den Fachbereich "Bauverwaltung" (Gruppe 401) wenden Sie sich bitte bei rechtlichen Fragen.
Bei technischen Fragen ist der Fachbereich "Bautechnik" (Gruppe 402) für Sie zuständig.
Bei Fragen zu Ihrem konkreten Bauantrag wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in. Die Einteilung erfolgt nach Ihrem Wohnort. Sie können sich die Datei auch als PDF-Datei herunterladen:
