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Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

Behindertenbeauftragter/Bürgerhilfsstelle

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Bürgerhilfsstelle: Siegfried Goetze
Tel.: 0861/58-365
Fax: 0861/58-449
Zi.Nr.: A0.26
Anschrift: Landratsamt Traunstein
Herrn Siegfried Goetze
Ludwig-Thoma-Str. 2
83278 Traunstein

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag von 08.30 bis 12.00 Uhr
sowie von 14.00 - 15.30 Uhr und

Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

 

ohne Terminvereinbarung

 

Über den Behindertenbeauftragten

Mit Wirkung vom 1.Dezember 2003 wurde Siegi Götze offiziell zum Behindertenbeauftragten des Landkreises Traunstein bestellt.

 

Sein Aufgabenkreis umfasst in erster Linie die Beratung des Landkreises bei der seit März 2009 auch in der Bundesrepublik Deutschland geltenden UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung sowie des Bayer. Behinderten Gleichstellungsgesetzes (BayBGG) einschließlich der dazu erlassenen Rechtsverordnungen.

 

Der Behindertenbeauftragte wird bei allen Aktivitäten des Landkreises beteiligt, die sich auf Menschen mit Behinderung auswirken.

 

Oberstes Ziel ist das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Inklusion zu fördern und ihnen eine weitestgehend selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

 

Der Behindertenbeauftragte kann und wird aber auch von sich aus Angelegenheiten aufgreifen oder anstoßen, um seine Aufgaben zu erfüllen.

Zielvorgabe für den Bereich von allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, Heimen und sonstigen Institutionen in denen Menschen mit Behinderung ganz oder zeitweise anwesend sind ist ein regelmäßiger, gegenseitiger Informationsaustausch.

 

Tätigkeitsfelder und Zuständigkeiten von Behörden, Rehabilitationsträgern und Sozialverbänden die bereits jetzt kraft Gesetzes ,aufgrund einschlägiger Verordnungen oder besonderer Vereinbarungen die Belange schwerbehinderter Menschen vertreten, werden durch die Einrichtung des „Behindertenbeauftragten“ nicht berührt.

 

Über seine Tätigkeit hat der Behindertenbeauftragte einmal jährlich, oder bei Bedarf auch mehrmals, dem Kreistag zu berichten.

 


Aktuelles

  • Kontakt zur Behindertenbeauftragten der Bayer. Staatsregierung: www.behindertenbeauftragte.bayern.de (Behindertenpolitik, Aufgabenbereiche Bekanntmachungen u.v.m.)
  • Behindertengerechte Querungshilfen für Bundes- Land- Kreis- oder Gemeindestraßen (Muster: Gmunder Überweg) www.behindertenkompass.de
  • Die Telefonnummern der Behindertenbeauftragten von Städten und Gemeinden im Landkreis Traunstein sind ab sofort unter www.sozialatlas-ts.de abrufbar. Weitergehende Angaben wie z.B. Vornamen, Namen, Straßenbezeichnungen , Hausnummern und dgl. sind dort aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angegeben.

  • Das  "Treppenlift-Anbieterverzeichnis Deutschland" für das Jahr 2010 ist beim Behindertenbeauftragten des Landkreises Traunstein eingetroffen. Interessenten können es per Post, unter der Telefonnummer 0861/58365, per EMail unter:

    siegfried.goetze@lra-ts.bayern.de oder unter www.traunstein.com anfordern.
     
    Größere Stückzahlen können direkt beim RAU Verlag, Ortenauer Straße 61,77767 Appenweier ,Telefon: 07805-956915 bzw. Telefax: 07805-956919 oder per Email:info@treppenlift-anbieterverzeichnis.de geordert werden.

 

 


Parkausweise für behinderte Menschen verlieren zum 1.1.2011 ihre Gültigkeit

Parkausweise neu beantragen:

Ab Anfang des kommenden Jahres gilt ein EU – weit einheitlicher Parkausweis für behinderte Menschen. Die bisherigen Ausweise gelten noch bis einschließlich 31.12.2010 weiter. Es ist jedoch ratsam  für Berechtigte, bereits jetzt bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung , eventuell auch bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Ausstellung eines neuen Parkausweises zu stellen. Um Missbrauch vorzubeugen wird der Ausweis mit einem Foto des Inhabers versehen. Gültigkeitsdauer ist 5Jahre. Antragsteller sollten also das Passfoto zur Antragstellung nicht vergessen. Es empfiehlt sich auch, den aktuellen Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung zur Antragstellung mit zu bringen.

 

Der alte (bisherige) Parkausweis wird bei der Übergabe des neuen eingezogen.

 

Achtung: Diese Regelung gilt nicht für die Ausweise mit dem Aufdruck „BY“(Bayern)!


Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises elektronisch möglich:

Seit Anfang des Jahres 2005 ist es in Bayern möglich, Schwerbehindertenanträge online(also auf elektronischem Wege) zu stellen. Der Online - Antrag kann unter der Adresse www.schwerbehindertenantrag.bayern.de aufgerufen werden. Er kann rund um die Uhr und ganz bequem von zu Hause aus gestellt werden. Das Verfahren ist barrierefrei, sicher (durch verschlüsselte Übermittlung) und bietet hohen Bedienungskomfort. Der Antrag ist nach Art eines Interviews aufgebaut, d.h. die gestellten Fragen werden auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt. Der Schreibaufwand ist auf das absolut notwendige Maß beschränkt, da viele Fragen durch bloßes "Ankreuzen" oder durch Auswahl in einem "Drop-Down-Feld" (Feld, das beim Öffnen mehrere voraus festgelegte Möglichkeiten eröffnet) beantwortet werden können. Auf diese Weise können auch behandelnde Ärzte und Krankenhäuser aus der Ärzte- bzw. Krankenhausdatenbank ausgewählt werden.Damit entfällt das langwierige Eingeben von Anschriften.Über Querverbindungen (Hyperlinks) werden zahlreiche Hilfen und Erläuterungen angeboten. So wird z.B. die zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und soziales (früheres Versorgungsamt) automatisch bestimmt.

Zum Schluss muss nur noch die Kurzversion des Antrags (mit Einverständniserklärungen) ausgedruckt und unterschrieben an das Zentrum Bayern für Familie und Soziales in München geschickt werden.Zur rechtswirksamen Antragstellung ist trotz elektronischer Erstellung immer noch die Untershrift des Antragstellers(der Antragstellerin)erforderlich Der bis jetzt verwendete Papierantrag kann aber immer noch verwendet werden.

 

Wenn Sie dazu Fragen haben steht Ihnen der Behindertenbeauftragte des Landkreises Traunstein unter der Tel.Nr. 0861/58365 Fax.0861/58449 (Email:siegfried.goetze@lra-ts.bayern.de) gerne zur Verfügung.

 

Soweit in Ihrem Heimatort von der dortigen Gemeinde ein Behindertenbeauftragter/eine Behindertenbeauftragte oder ein Behindertenbeirat bestellt worden ist können Sie sich auch an diesen Personenkreis wenden.



Reisen für Menschen mit Behinderung

 

Es ist nach wie vor schwierig und beschwerlich für Menschen mit Behinderung zu reisen. Vielerorts erschweren noch immer Barrieren und Hindernisse ein ungetrübtes Reiseerlebnis. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat deshalb jetzt eine umfangreiche Sammlung barrierefreier Reiseziele erarbeitet und veröffentlicht.

Der entsprechende Katalog kann mit einem mit 1.44 Euro frankierten Rückumschlag (DIN A 4) unter BSK e.V., Reiseservice,Altkrautheimer Straßé 20, 74238 Krautheim angefordert werden.


Nähere Informationen dazu gibt es auch unter Tel.Nr. 06294 / 4281-51


Broschüren

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Die Broschüre "Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen" erhalten Sie im Landratsamt:

  • bei Siegi Götze, Tel.: 0861/58-365
  • oder bei der Seniorenbeauftragten Monika Samar, Tel.: 0861/58-399

Darin enthalten sind viele nützliche Tipps über das Wohnen im Alter einschließlich Finanzierung und Zuschüsse bei Behinderung aber auch eine Liste der zuständigen Ansprechpartner bei den Landkreises und kreisfreien Gemeinden.
Die Broschüre ist kostenlos erhältlich auch zu den üblichen Amtsstunden in der Bürgerhilfsstelle.


Schlüssel für Behindertentoilette

Neuerdings können Berechtigte einen General-Schlüssel für alle Behinderten-Toiletten auch beim

 

VdK Kreisverband in Traunstein, Gewerbepark Kaserne 15, 83278 Traunstein

 

erhalten. Sie erreichen den VdK über Telefon (0861) 9090612, Fax (0861) 9098620 oder unter E-Mail: kv.traunstein@vdk.de

 

Der Schlüssel sperrt bundesweit alle Behinderten-Toiletten und kostet beim VdK 15 Euro.


Außensprechstunde Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG)

Ab 1. Oktober 2004 bietet die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG), Landesverband Bayern. e.V. , einmal monatlich eine Außensprechstunde in Traunstein an
Die Sprechstunde mit Dipl.Soz.Päd.(FH) Karin Brunner findet jeweils am ersten Donnerstag eines jeden Monats im Landratsamt Traunstein, Ludwig- Thoma Straße 2, Zimmer 107 (1.Stock/Neubau) statt.

Eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer (08031) 69422 ist unbedingt erforderlich.