Mit Wirkung vom 1.Dezember 2003 wurde Siegi Götze offiziell zum Behindertenbeauftragten des Landkreises Traunstein bestellt.
Sein Aufgabenkreis umfasst in erster Linie die Beratung des Landkreises bei der seit März 2009 auch in der Bundesrepublik Deutschland geltenden UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung sowie des Bayer. Behinderten Gleichstellungsgesetzes (BayBGG) einschließlich der dazu erlassenen Rechtsverordnungen.
Der Behindertenbeauftragte wird bei allen Aktivitäten des Landkreises beteiligt, die sich auf Menschen mit Behinderung auswirken.
Oberstes Ziel ist das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Inklusion zu fördern und ihnen eine weitestgehend selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Der Behindertenbeauftragte kann und wird aber auch von sich aus Angelegenheiten aufgreifen oder anstoßen, um seine Aufgaben zu erfüllen.
Zielvorgabe für den Bereich von allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, Heimen und sonstigen Institutionen in denen Menschen mit Behinderung ganz oder zeitweise anwesend sind ist ein regelmäßiger, gegenseitiger Informationsaustausch.
Tätigkeitsfelder und Zuständigkeiten von Behörden, Rehabilitationsträgern und Sozialverbänden die bereits jetzt kraft Gesetzes ,aufgrund einschlägiger Verordnungen oder besonderer Vereinbarungen die Belange schwerbehinderter Menschen vertreten, werden durch die Einrichtung des „Behindertenbeauftragten“ nicht berührt.
Über seine Tätigkeit hat der Behindertenbeauftragte einmal jährlich, oder bei Bedarf auch mehrmals, dem Kreistag zu berichten.


