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Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

Restmüll

Was Sie wissen sollten ...

... zu Ihren Abfallgebühren
  • Mülltonnen-Typen und ihre monatlichen Gebühren bei 14tägiger Leerung (neu seit 2012)
Behälter-Typ Monat Quartal Jahr

40 (GE13)

4,80

14,40

57,60

60 (GE12)

6,30

18,90

75,60

80 (GE7)

7,70

23,10

92,40

120 (GE1)

10,70

32,10

128,40

240 (GE2)

20,60

61,80

247,20

0,77 (GE3)

127,00

381,00

1524,00 (wöchentliche Leerung)

1,1 (GE4)

178,00

534,00

2136,00 (wöchentliche Leerung)

70l-Müllsackrolle

---

20,40

81,60

Vorauf

8,20

24,60

98,40

Jeder Haushalt bzw. jeder Gewerbebetrieb im Landkreis Traunstein muss satzungsgemäß an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sein!
Pro Haushalt wird mindestens eine 60-Liter-Restmüll-Tonne benötigt. Bei Eigenkompostierung kann das Restmüllvolumen auf eine 40-Liter-Tonne reduziert werden!
Jeder Gewerbebetrieb im Landkreis Traunstein muss mindestens eine 120-Liter-Restmüll-Tonne haben, um ordnungsgemäß an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen zu sein! Es handelt sich bei dieser Mülltonne um eine Pflichttonne, die auch benötigt wird, wenn sich der Gewerbebetrieb über eine Privat-Firma entsorgt!
  • Fälligkeiten der Abfallbeseitigungsgebühren

Die Abfallbeseitigungsgebühren im Landkreis Traunstein werden

vierteljährlich zum 15.02, 15.05, 15.08 und 15.11 bzw.
jährlich zum 01.07 jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr fällig.

Zwischen den beiden Möglichkeiten kann frei gewählt werden!


... Antrag auf Tonnenänderung Neuanmeldung, Änderung

 

Wichtig:
Der Antrag auf Neubestellung bzw. Austausch einer Restmüll-Tonne muss satzungsgemäß immer auf den Eigentümer des Objekts (nicht Mieter) ausgestellt werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, den Anschluss des Eigentums an die öffentliche Müllentsorgung  zu regeln!

Jede Tonnenbewegung muss über den Landkreis erfolgen! Die Mülltonne bleibt im Eigentum des Landkreises und kann nicht vom alten zum neuen Wohnort mitgenommen werden!

 

Wer sich nicht bzw. verspätet oder nicht ausreichend für den Anschluss an die öffentliche Müllabfuhr anmeldet, muss mit einem Bußgeld rechnen.


... Antrag auf Eigentümerwechsel/Adressänderung
Wird ein Haus (Eigentumswohnung) verkauft, bzw. ändert sich das Eigentumsverhältnis, so ist der Alt- sowie der Neu-Eigentümer verpflichtet, die geänderten Daten und den genauen Abrechnungszeitpunkt (Eigentumsübergang) zeitnah mitzuteilen!

... Antrag auf Änderung der Bankverbindung
Ändert sich die Bankverbindung des Eigentümers des Objekts, bzw. wechselt der Mieter von dem abgebucht wird, so muss uns dieses mitgeteilt werden, damit Rücklastschriften bzw. Falsch-Abbuchungen bei Mietern, welche bereits ausgezogen sind, vermieden werden können! Dafür verantwortlich ist in erster Linie auch der Eigentümer!

... zur Müllumladestation des Landkreises
Betrieb der Müllumladestation Weiderting
Sperrmüll sowie nicht verwertbare Bau- und Abbruchabfälle können gegen Gebühr an der Müllumladestation des Zweckverbandes Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) in Weiderting  abgegeben werden.

 

ZAS-Umladestation Weiderting       
Nördlich v. Traunstein, Nähe Aiging an der B 304                
Tel. 0861/164904; Fax 0861/164780

email: must-ts@zas-burgkirchen.de


Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 15:45 Uhr. Freitags: 07:30 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 14:30 Uhr

 

Die aktuelle Annahmegebühr können Sie telefonisch direkt bei den Mitarbeitern der ZAS-Umladestation erfragen.

 

Thermisch nicht verwertbare Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen!

Von Weiderting aus wird dieser Abfall mit der Bahn zum ZAS nach Burgkirchen gefahren.


... Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern
Der Landkreis Traunstein ist mit 6 weiteren Landkreisen Mitglied im Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern. Nähere Informationen zum Zweckverband erhalten Sie über diesen Link zum ZAS.