EU-Nahverkehrsverordnung (EG) 1370/2007
Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 muss der Aufgabenträger ab dem Jahr 2010 jährlich einen Gesamtbericht über die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen veröffentlichen.