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Landkreis Traunstein

Archivlandschaft und ortsgeschichtliche Literatur des Landkreises Traunstein

Archive in der eigenen Region, am Heimatort, tragen auf besondere Weise dazu bei, das Interesse an der Geschichte zu wecken und Antwort auf die Fragen nach den geschichtlichen Wurzeln der eigenen Existenz zu geben.
Das Archiv verkörpert das Gedächtnis des jeweiligen Archivbesitzers, und im Idealfall sollte das Gedächtnis soweit zurückgehen, wie der Archivbesitzer existiert.

Drei Orte im heutigen Landkreis Traunstein besaßen schon im Alten Reich vor 1800 eine herausgehobene Stellung und übten hoheitliche Funktionen aus. Es sind dies die Städte Traunstein, Trostberg und Tittmoning. Entsprechend ihrer historischen Bedeutung reichen ihre Archive weit ins Mittelalter zurück.

Die übrigen politischen Gemeinden des Landkreises, die damals so genannten Landgemeinden, entstanden erst durch die landesherrliche Gesetzgebung der Jahre 1808 und 1818. Anfang der 20er Jahre des 19. Jahrhunderts begannen sie mit ihrer Verwaltungsarbeit. Leider sind aber nur in einigen wenigen Gemeindearchiven, z. B. in Reit im Winkl, Obing und Seeon, Unterlagen ab der Zeit der Gemeindegründung erhalten. Meist setzt die Überlieferung erst nach der Straffung der Vorschriften durch die Gemeindeordnung von 1869 ein, manchmal auch erst im 20. Jahrhundert.
Die eigentlichen "historischen" Ortsarchive der Landgemeinden sind zumindest für die Zeit vor 1800, in der Regel aber sogar bis etwa 1870, die Pfarrarchive. Ihre Bedeutung für die Lokalgeschichte kann kaum überschätzt werden, und sowohl der Landkreis als auch die Einrichtungen der Kirche bemühen sich, in Zusammenarbeit mit den Pfarrämtern auch diese Archive für die Heimatforschung zu erschließen.

Die Archive aller anderen früher und jetzt im heutigen Kreisgebiet tätigen Hoheitsträger wie Klöster, Hofmarken etc., auch der Staatsbehörden auf unterer Ebene wie Forstverwaltungen und Pfleggerichte - Landgerichte - Bezirksämter - Landratsämter liegen heute in staatlichen Archiven außerhalb des Landkreises. Selbst die Unterlagen der Distrikte bzw. des jetzigen Landkreises als Kommunalverwaltung werden in Bayern an staatliche Archive abgegeben.

Erfaßt werden im Folgenden alle kommunalen Archive im Landkreis und die in öffentlicher Hand befindlichen Archivaliensammlungen, ebenfalls Pfarrarchive, soweit diese geordnet und verzeichnet sind.