Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII ist am 29.03.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Bestandteil dieses Gesetzes ist unter anderem das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene umfasst folgende Leistungen:
- Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen und für Ausflüge, Fahrten von Kindern einer Kindertageseinrichtung
- Persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Notwendige Lernförderung
- Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten und Kindertagespflege
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
