A A
Drucken
Suche
Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

Das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Traunstein

 

Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII ist am 29.03.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Bestandteil dieses Gesetzes ist unter anderem das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.


Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene umfasst folgende Leistungen:

 

  • Übernahme von Ausflügen und  mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
  • Persönlicher Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Notwendige Lernförderung
  • Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten und Kindertagespflege
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

     


Wer ist anspruchsberechtigt?

 

Anspruch auf die Übernahme von Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, notwendiger Lernförderung und Zuschüssen für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten haben

 

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
    die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • in einer Familie leben, die Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht,
  • eine Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
  • und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben haben

 

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • in einer Familie leben, die Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht.

Wo können die Leistungen beantragt werden?

 

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV):

Jobcenter Traunstein

Chiemseestr. 35

83278 Traunstein

 

 

Für Kinder bzw. deren Eltern, die Sozialhilfe erhalten:

Landratsamt Traunstein
Soziales und Senioren

St.-Oswald-Str. 3

83278 Traunstein

 

 

Für Kinder, deren Eltern Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten:

Landratsamt Traunstein
Soziales und Senioren

St.-Oswald-Str. 3

83278 Traunstein

 

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

 

Damit bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt) die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes rückwirkend ab 01.01.2011 gewährt werden können, muss der Antrag bis spätestens 30.04.2011 bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

 

Bezieher von Kinderzuschlag und Wohngeld müssen ebenfalls den Antrag bis spätestens 30.04.2011 bei der zuständigen Stelle einreichen, damit die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes rückwirkend ab 01.01.2011 gewährt werden können.

 

Für die ab dem 01.01.2011 entstandenen Aufwendungen sind geeignete Nachweise vorzulegen.

 

Die notwendigen Formulare zur Beantragung der Leistungen stehen im Internet zur Verfügung und sind sowohl im Landratsamt Traunstein, Amt für Soziales und Senioren (St.Oswald-Str. 3, 83278 Traunstein) als auch im Jobcenter Traunstein (Chiemseestr. 35, 83278 Traunstein) erhältlich.  An den Städten und Gemeinden werden die Anträge in Kürze erhältlich sein.


Weitere Informationen:


Externe Links:

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auch unter

www.bildungspaket.bmas.de oder

www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=167916.html