Aufgabe der Fachstelle nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz ist es, darauf hinzuwirken, dass
Würde, Interessen und Bedürfnisse der älteren, pflegebedürtigen Volljährigen oder volljährigen behinderten oder Behinderung bedrohten Menschen vor Beeinträchtigung geschützt,
- Selbständigkeit, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität der Bewohner gewahrt und gefördert,
- eine dem allgemein erkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität gesichert werden sowie
- die Mitwirkung der Bewohner gewährleistet und
- die Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohner obliegenden Pflichten gesichert ist.
Die Fachstelle überwacht die stationären Einrichtungen durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen. Die Qualität der Betreuung und Pflege in den ambulanten Wohnformen sowie stationären Einrichtungen wird grundsätzlich einmal im Jahr unangemeldet überprüft.
Die Fachstelle berät und informiert
- Bewohner sowie Bewohnervertretungen über ihre Rechte und Pflichten
- Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über stationäre Einrichtungen und über die Rechte und Pflichten der Träger und Bewohner
- auf Antrag Personen und Träger, die Schaffung von Einrichtungen anstreben oder derartigen Einrichtungen betreiben, bei der Planung und dem Betrieb
Ebenso wird die Unterrichtung der Bewohner und Mitglieder der Bewohner-vertretung gefördert, über die Wahl und die Befugnisse sowie die Möglichkeit der Bewohnervertretung die Interessen der Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von stationären Einrichtungen zur Geltung zu bringen.
