Diese Hilfen dienen der Abdeckung eines besonderen Bedarfs, der z.B. durch Krankheit, Behinderung oder Alter entstanden ist:
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Hilfe zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Eine detaillierte Beschreibung der Hilfen würde den Rahmen sprengen.
Wenden sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner der Sozialhilfeverwaltung. Dort werden Sie stets ein offenes Ohr für Ihr Anliegen finden.