Kriegsopferfürsorge
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Ansprechparterin: |
Petra Scharr
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Zi.Nr.: |
2.09 |
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Tel.: |
0861/58-251 |
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Fax: |
0861/58-584 |
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Anschrift: |
Landratsamt Traunstein Soziales und Senioren St.-Oswald-Str. 3 83278 Traunstein
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Öffnungszeiten: |
Montag - Freitag von 8.30 bis 12:00 und nach telefonischer Terminvereinbarung
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Kriegsbeschädigte, ehemalige Bundeswehrsoldaten und Zivildienstleistende, die während dem Dienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, und deren Hinterbliebene können laufende und einmalige Leistungen nach dem Bundesversor-gungsgesetz bei der Kriegsopferfürsorgestelle im Landratsamt oder bei der Hauptfürsorgestelle beim Zentrum Bayern Familie und Soziales für Sonderfürsorge-berechtigte beantragen.
Die Leistungen umfassen u.a. die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungshilfe, Krankenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Hilfe zur Pflege, Wohnungshilfe und Altenhilfe. Für die Eingliederungshilfe ist der Bezirk Oberbayern zuständig.
Auch für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge gilt das Nachrangigkeitsprinzip wie bei den Leistungen der Sozialhilfe.