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Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

Sozialer Wohnungsbau


Wohnungsbauförderung

Ansprechpartnerinnen:

Beate Parzinger                 Elfriede Thomas
Montag - Freitag                   Motag - Freitag
(vormittags)                           (vormittags)

Zi.Nr.:

1.07                                         1.08               

Telefon:

0861/58-237                          0861/58-241

Fax:

0861/58-584                          0861/58-584

Anschrift:

Landratsamt Traunstein
Soziales und Senioren
St.-Oswald-Str. 3
83278 Traunstein

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 8.30 bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Terminvereinbarung
 

Technische Fragen

Ansprechpartner:       

Klaus Schmid

Telefon:

0861/58-241 oder -237

Fax:

0861/58-584

Anschrift:

Landratsamt Traunstein
Bauamt

Ludwig-Thoma-Str. 2-3
83278 Traunstein


Sozialwohnungen

Ansprechpartner/in:

Sibylle Bürger                      Martin Michalak

Zi.Nr.

1.04                                          1.05

Telefon:

0861/58-259                           0861/58-260

Fax:

0861/58-584                           0861/58-584

Anschrift

Landratsamt Traunstein
Soziales und Senioren
St.-Oswald-Str. 3
83278 Traunstein

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 8.30 bis 12.00 und nach telefonischer Terminvereinbarung


Wohnungsbauförderung:


Im Rahmen des sozialen Wohnungsbau fördert der Staat den Bau und Kauf von Wohnungseigentum mit einem staatlichen und/oder einem befristeten zinsverbilligten Darlehen.
Es müssen bestimmte Grenzen beim Jahreseinkommen, bei der Wohnungsgröße und bei der monatlichen baubezogenen Belastung eingehalten werden.


Sozialwohnungen:

Für einkommensschwächere Wohnungssuchende gibt es im Landkreis Traunstein derzeit 1.793 staatlich geförderte Wohnungen.
Zur Vormerkung auf die Zuweisung, bzw. zum Bezug einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Den dazu nötigen Antrag müssen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen.
Wir prüfen den Antrag auf Vollständigkeit und erteilen Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen  einen kostenpflichtigen Wohnberechtigungsschein. Der allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt ein Jahr.  Der gezielte Wohnberechtigungsschein gilt nur zum Bezug einer bestimmten geförderten Wohnung.
Wird in den von Ihnen gewünschten Orten eine für Ihre Haushaltsgröße passende Wohnung frei, wird diese Ihnen (unter Vorbehalt der Zustimmung des Vermieters) angeboten.
Wie lange Sie warten müssen, kann leider nicht abgeschätzt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.