Am 01.01.1992 löste das Betreuungsrecht das knapp 100 Jahre alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene ab.
Ziel des Betreuungsrechts ist die Verwirklichung der Grundrechte und die Selbstbestimmung der Betroffenen - und betroffen sind viele: Zum Jahresende 2008 lebten in Deutschland rund 1,27 Mio. Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung.
Um die Ziele des neuen Betreuungsrechts umzusetzen, wurden zum 1.1.1992 die Betreuungsstellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichtet.
Im Landkreis Traunstein leben 170 507 Menschen (Stand 30.06.2010). Davon ist für 2.988 Erwachsene (Stand 31.12.2009) eine rechtliche Betreuung angeordnet.
Im Laufe des Jahres summiert sich die Anzahl der Betreuten durch Zuzüge und Neuverfahren auf bis zu 4.000 Menschen, die Unterstützung durch einen rechtlichen Betreuer benötigen.
Diese Betreuungen werden im Wesentlichen von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern geführt. In der Regel sind dies Familienangehörige oder auch Privatbetreuer. Aber auch der Betreuungsverein Traunstein e.V., selbständige Berufsbetreuer und die Mitarbeiter der Betreuungsstelle führen Betreuungen und Verfahrenspflegschaften.
