Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.
Um für einen Volljährigen, meist Angehörigen, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen und rechtverbindliche Erklärungen abzugeben, muss ich entweder
Bevollmächtigter oder rechtlicher Betreuer
sein.
Sie haben also die Möglichkeit, Ihrer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.
Wenn Sie hingegen niemand haben, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, können Sie eine Betreuungsverfügung schreiben.
Damit kann der Betreuungsrichter Ihren Betreuerwunsch erfahren, auch wenn Sie hierzu nicht mehr befragt werden können.
Eine Betreuungsverfügung ist also eine
schriftliche vorsorgende Verfügung.
Mit einer Betreuungsverfügung nehmen Sie Einfluss auf die Entscheidungen Ihres gesetzlichen Vertreters (Bevollmächtigter oder rechtlicher Betreuer) sowie des Betreuungsrichters und nehmen damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahr, auch wenn Sie hierzu aktuell nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage sind.
