Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der Arzt meine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass insbesondere Ihre Ärzte, Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer, aber gegebenenfalls auch das Betreuungsgericht, möglichst schnell und unkompliziert von der Existenz einer Patientenverfügung erfahren und den Hinterlegungsort erfragen können.
Egal, ob Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigt haben oder ein rechtlicher Betreuer bestellt wird bzw. ist, Ihr gesetzlicher Vertreter sollte über den Aufbewahrungsort informiert sein.
Es kann auch sinnvoll sein, einen Hinweis bei sich zu tragen (Geldbeutelkarte).
Um im Falle der Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht Ihren schriftlich festgelegten Patientenwillen zu erfragen, können Sie die gebührenpflichtige Registrierung Ihrer Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nutzen .
Denken Sie daran, dass
Ihr Patientenwille nur dann beachtet und befolgt werden kann, wenn der behandelnde Arzt den Inhalt Ihrer Patientenverfügung kennt.