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Landkreis Traunstein

Unterhaltsvorschuss - Wir leisten

Wir leisten zur Sicherung von Kindern alleinstehender Mütter und Väter Unterhaltsvorschuss. Unterhaltsvorschussberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, wenn sie keine ausreichende Unterhaltszahlungen erhalten.
Der Unterhaltsvorschuss kann nur auf Antrag und längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt werden.


Ansprechpartner:

Walpurga Peters (Buchstaben A - G)

Zi.-Nr. A 2.27

Tel. 0861/58-558

 

Hönle Barbara (Buchstaben H-I)

Zi.-Nr. A 2.32

Tel. 0861/58-466

Sebastian Schallinger (Buchstaben J-Sb)

Zi.-Nr. A 2.47

Tel. 0861/58-343

Bärbel Eibisch (Buchstaben Sch -Z)
Zi-Nr. A 2.28

Tel: 0861/58-344


Formulare:

Landkreis Traunstein
  • Antrag auf Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz (Stand 01.01.2008)