Wir leisten zur Sicherung von Kindern alleinstehender Mütter und Väter Unterhaltsvorschuss. Unterhaltsvorschussberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, wenn sie keine ausreichende Unterhaltszahlungen erhalten.
Der Unterhaltsvorschuss kann nur auf Antrag und längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt werden.


