Der Servicepunkt ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Auch die Sachbearbeiter sind jeweils von 8 bis 12 Uhr zu erreichen; es wird jedoch um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Nachdem dieses Sachgebiet für zahlreiche Aufgaben zuständig ist, ändert sich auch dessen Bezeichnung in „Sachgebiet für Soziales und Senioren“. Unter einem Dach erfolgt so zum Beispiel die Bewilligung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, von Wohngeld, die Berufsausbildungsförderung, die Vergabe von Sozialwohnungen und die Förderung von Sozialwohnungsbau.
Zum Sachgebiet gehören ebenso die Fachstelle für die Pflege- und Behinderteneinrichtungen (Qualitätsentwicklung und Aufsicht).

