Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII ist am 29.03.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Bestandteil dieses Gesetzes ist unter anderem das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene umfasst folgende Leistungen:
- Übernahme von Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
- Persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Notwendige Lernförderung
- Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten und Kindertagespflege
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
