Bereits seit 1990 gibt es die Bürgerhilfsstelle des Landkreises Traunstein, die Menschen in finanziellen Notlagen hilft. Sie möchte durch persönliche Beratung beitragen, mögliche Leistungsansprüche wahrzunehmen. Falls diese Hilfen nicht oder nicht mehr gewährt werden bzw. ausgeschöpft sind und die Notlage nicht beseitigt werden kann, stehen in begrenztem Umfang Spendenmittel zur Verfügung, die es ermöglichen,
- die erste Not zu lindern,
- von den Sozialsystemen nicht erfasste Problemsituationen zu bewältigen sowie
- Lücken im Leistungsnetz unseres Staates zu schließen
Hilfen zur Erhaltung von Vermögenswerten kann die Bürgerhilfsstelle allerdings nicht leisten.
In Angelegenheiten allgemeiner Art (z.B. Auskünfte zu bestimmten Lebenslagen wie Vermittlung von Sozialwohnungen), für die es eigene Institutionen und Einrichtungen gibt, verweisen wir auf diese Fachstellen.
Eine Beratung in rechtlichen Angelegenheiten kann die Bürgerhilfsstelle ebenfalls nicht leisten!