Allgemeine Hinweise zur Veröffentlichung der Prüfberichte der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht – (FQA) über die in den stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung durchgeführten Prüfungen:
Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz legt fest, dass die Berichte, welche die FQA über die in den stationären Einrichtungen durchgeführten Prüfungen erstellt, ab dem 01. Januar 2011 zu veröffentlichen sind.
Prüfbericht
Der Prüfbericht ist eine Beschreibung der am Tag der Einrichtungsbegehung durch die FQA geprüften Schwerpunkte/Qualitätsbereiche. Die FQA prüft nur die Einhaltung von Mindeststandards. Die dabei festgestellten Ergebnisse der FQA über die ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes stellen eine Momentaufnahme dar. Die Einrichtung wird zu den Feststellungen des Prüfberichts angehört und kann gegen den Prüfbericht der FQA vorgehen, soweit darin Feststellungen zu Mängeln enthalten sind, die sie für nicht richtig erachtet (Rechtsbehelfsbelehrung). Darüber hinaus hat die Einrichtung die Möglichkeit zur Gegendarstellung.
Um ein umfassendes Bild über die jeweilige Einrichtung und deren Qualität zu erhalten, sind die Besichtigung der Einrichtung vor Ort und Gespräche mit der Einrichtungsleitung bzw. den Beschäftigten der Einrichtung sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern unverzichtbar.
Zur Konkretisierung der einzelnen Begriffe im Folgenden:
Prüfung als Momentaufnahme:
Das Prüfkonzept der FQA sieht eine Schwerpunktsetzung bei der Überprüfung der materiellen Qualitätsanforderungen vor und stellt die Ergebnisqualität in den Vordergrund. Da starre, einheitliche Prüfkriterien den methodischen und konzeptionellen Ansätzen in der Pflege und Betreuung sowie den vielfältigen unterschiedlichen Versorgungskonzepten in der stationären Versorgung nicht gerecht werden, ist von der Überprüfung einer abschließenden Liste von Qualitätsanforderungen abgesehen worden. Der Stichprobencharakter der Überprüfung wird durch die Nennung des Überprüfungstages und der geprüften Qualitätsbereiche deutlich gemacht.
Qualitätsbereiche:
Grundlage der Prüfung zur Sicherung und Überwachung der Qualität der stationären Einrichtungen sind die im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz und den dazu ergangenen Bestimmungen enthaltenen Qualitätsanforderungen/Qualitätsbereiche. Zu den Erfordernissen eines selbstbestimmten Lebens zählen neben der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung insbesondere die Teilhabe und Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner. Am Tag der Einrichtungsbegehung prüft die FQA - stichprobenartig - die Einhaltung dieser Mindeststandards (Keine Gewähr für Vollständigkeit!).
