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Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

Unterhaltssicherung

Ansprechpartnerin:

Andrea Mayer

Zi.Nr.:

0.13

Telefon:

0861/58-353

Fax:

0861/589231

Anschrift:

Landratsamt Traunstein
Soziales und Senioren
St.-Oswald-Str. 3
83278 Traunstein

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 8.30 bis 12.00 und nach telefonischer Terminvereinbarung


Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sieht Leistungen vor für

  • Grundwehrdienstleistende
  • Zivildienstleistende
  • wehrübende Reservisten

Wir informieren Sie gerne, welche Leistungen Sie im Einzelfall beantragen können. Sie erhalten bei uns auch die entsprechenden Antragsformulare. Eine Antragstellung – oder auch Einsendung von Unterlagen zum Leistungsantrag – per E-Mail ist nicht möglich.
 

Es können unter anderem beantragt werden:


bei Grundwehr- bzw. Zivildienst

  • Mietbeihilfe
  • Sonderleistungen (z. B. Beiträge zu Risikoversicherungen, Ruhensbeiträge zur privaten Krankenversicherung, Aufwendungen für den Bau bzw. Kauf eines Eigenheimes etc.)
  • Kreditbeihilfe
  • (Unterhalts-)Leistungen für Angehörige, z. B. Ehefrau, Kinder
  • Leistungen für grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere
  • Wirtschaftsbeihilfe für Selbständige
 
bei einer Wehrübung

  • Verdienstausfallentschädigung für Arbeitnehmer
  • Mindestleistung (z. B. für Studenten ohne Arbeitseinkommen, Beamte/Richter/Soldaten im Ruhestand)
  • Vertreterkosten und andere Leistungen für Selbständige
 

Bitte beachten:

Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.
Zu jedem Antrag ist unbedingt der Einberufungsbescheid des Kreiswehrersatzamtes oder Bundesamtes für Zivildienst erforderlich.
Die Erstattung von Versicherungen, Mietbeihilfe usw. ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Wir empfehlen daher, den Antrag möglichst noch vor Beginn des Wehr- / Zivildienstes zu stellen bzw. sich rechtzeitig bei der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde zu informieren.
Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beendigung des Grundwehr- bzw. Zivildienstes oder der Wehrübung gestellt werden.
 

Weitere Informationen zum Wehr- bzw. Zivildienst und zur Einberufung gibt es beim

Kreiswehrersatzamt
oder
Bundesamt für den Zivildienst