
Sachbearbeiterin: |
Rosina Eckart (Anspruchseinbürgerungen) Zi.-Nr. B 0.74 Tel. 0861/58-361
(teilzeitbeschäftigt: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) |
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Sachbearbeiter: |
Josef Hohenleitner (Ermessenseinbürgerungen) Zi.-Nr. B 0.75 Tel. 0861/58-483 |
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Fax: |
0861/58-9639 |
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Anschrift: |
Landratsamt Traunstein Ausländeramt Papst-Benedikt-XVI.-Platz 83278 Traunstein |
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Öffnungszeiten: |
Von Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag zusätzlich auch nachmittags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, darüber hinaus nachtelefonischer Vereinbarung.
Es ist grundsätzlich von Vorteil, wenn Sie einen Termin mit dem Sachbearbeiter vereinbaren. Das erspart Ihnen unnötige Wartezeit und ermöglicht uns, den Geschäftsablauf zu optimieren. |
Die Einbürgerungsbehörde prüft, ob ein Anspruch auf Einbürgerung besteht oder ob eine Einbürgerung auf dem Ermessenwege in Betracht kommt. Neben den folgenden unterschiedlichen Voraussetzungen bestehen auch Unterschiede hinsichtlich der benötigten Unterlagen und der Zuständigkeit für das Verfahren. Für die Anspruchseinbürgerung ist das Landratsamt, bei der Ermessenseinbürgerung für die im Landkreis Traunstein wohnenden Antragsteller die Regierung von Oberbayern zuständig, wobei die Vorbereitung aber durch das Landratsamt erfolgt.
Wegen der Reihe der zu erfüllenden Voraussetzungen, der oftmals besonderen aufenthaltsrechtlichen Biografie und auch zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehlen wir dringend, mit uns ein Beratungsgespräch zu führen bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Dabei erhalten Sie von uns eine Liste mit den in Ihrem Fall benötigten Unterlagen.
Wann besteht ein Anspruch auf Einbürgerung? (externer Link)
Wenn kein Anspruch vorliegt: wann kann eine Einbürgerung auf dem Ermessenswege erfolgen? (externer Link)
Einbürgerung besonderer Personengruppen (z. B. Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher, anerkannte Flüchtlinge) auf dem Ermessenswege (externer Link)
Die vorstehenden Informationen sind in der von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration herausgegebenen Broschüre "Wege zur Einbürgerung. Wie werde ich Deutsche - wie werde ich Deutscher?" (pdf-Download) enthalten
Die Broschüre liegt auch im Landratsamt Traunstein - Ausländeramt - zum Mitnehmen auf.
Die für eine Einbürgerung erforderlichen Sprachkenntnisse können unter anderem durch
nachgewiesen wird.
Im Landkreis Traunstein nehmen die Volkshochschulen Traunreut, Traunstein und Trostberg Zertifikatsprüfungen - auch für externe Teilnehmer, die bereits anderweitig gute Kenntnisse der deutschen Sprache erworben haben und nicht eigens an einem Kurs zum Erwerb dieser teilgenommen haben - ab.
Telefon: 08669/86480 |
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| VHS Traunstein: | Telefon: 0861/9097166-14 | |
| VHS Trostberg: | Telefon: 08621/64939-14 |
Neben den oben aufgeführten Volkshochschulen bietet auch die hm – Schule Ira Wunsch, Klosterstraße 1b, 83278 Traunstein, Telefon 08654/469913 Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache an.
Zum 01.September 2008 wurde ein bundeseinheitlicher Einbürgerungstest eingeführt.
Damit müssen nunmehr Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden.
Dieser Nachweis kann auch mit
geführt werden.
Im Landkreis Traunstein wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Volkshochschulen Traunreut, Traunstein und Trostberg als Prüfstellen zugelassen.
Nähere Informationen und Termine erfahren Sie dort:
Telefon: 08669/864814 |
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Telefon: 0861/9097166-13 |
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Telefon: 08621/64939-14 |
Den Antrag können Sie über Ihre Wohnsitzgemeinde oder direkt bei uns stellen. Wegen Fragen zur Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen und zur Loyalitätserklärung ist bei über 16 Jahre alten Antragstellern in jedem Fall eine
persönliche Vorsprache notwendig.
Hier nochmals der Hinweis:
Wegen der Reihe der zu erfüllenden Voraussetzungen, der oftmals besonderen aufenthaltsrechtlichen Biografie und auch zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehlen wir dringend, mit uns ein Beratungsgespräch zu führen bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Dabei erhalten Sie eine Liste mit den in Ihrem Fall benötigten Unterlagen.
Hier finden Sie das Antragsformular Einbürgerungen (externer Link)
Bundesministerium des Innern (externer Link)
Informationen zur Einbürgerung (externer Link)
Um die Bedeutung der Einbürgerung für die Integration zu unterstreichen hat der Landkreis 2008 und 2009, die im Laufe des Vorjahres Eingebürgerten mit ihren Angehörigen, nochmals zu einer Feier in den großen Sitzungssaal eingeladen.
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