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Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

Einbürgerungen

Bundeskanzlerin Angela Merkel überreicht eine Einbürgerungsurkunde
Einbürgerung: Kurz vor dem 60. Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik würdigte die Bundeskanzlerin mit einer Einbürgerungsfeier im Bundeskanzleramt den Beitrag der Zuwanderer zum Aufbau und Erfolg unseres Landes und überreichte einer ehemals türkischen Staatsangehörigen die Einbürgerungsurkunde.
 
 
 

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Sachbearbeiterin:

Rosina Eckart (Anspruchseinbürgerungen) Zi.-Nr. B 0.74

Tel. 0861/58-361

 

(teilzeitbeschäftigt: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr)

Sachbearbeiter:

Josef Hohenleitner (Ermessenseinbürgerungen)

Zi.-Nr. B 0.75

Tel. 0861/58-483

Fax:

0861/58-9639

Anschrift:

Landratsamt Traunstein

Ausländeramt

Papst-Benedikt-XVI.-Platz

83278 Traunstein

Öffnungszeiten:

Von Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag zusätzlich auch nachmittags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, darüber hinaus nachtelefonischer Vereinbarung.

 

Es ist grundsätzlich von Vorteil, wenn Sie einen Termin mit dem Sachbearbeiter vereinbaren. Das erspart Ihnen unnötige Wartezeit und ermöglicht uns, den Geschäftsablauf zu optimieren.



Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerungsbehörde prüft, ob ein Anspruch auf Einbürgerung besteht oder ob eine Einbürgerung auf dem Ermessenwege in Betracht kommt. Neben den folgenden unterschiedlichen Voraussetzungen bestehen auch Unterschiede hinsichtlich der benötigten Unterlagen und der Zuständigkeit für das Verfahren. Für die Anspruchseinbürgerung ist das Landratsamt, bei der Ermessenseinbürgerung für die im Landkreis Traunstein wohnenden Antragsteller die Regierung von Oberbayern zuständig, wobei die Vorbereitung aber durch das Landratsamt erfolgt.

 

Hinweis:

Wegen der Reihe der zu erfüllenden  Voraussetzungen, der oftmals besonderen aufenthaltsrechtlichen Biografie und auch zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehlen wir dringend, mit uns ein Beratungsgespräch zu führen bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Dabei erhalten Sie von uns eine Liste mit den in Ihrem Fall benötigten Unterlagen.

 

Wann besteht ein Anspruch auf Einbürgerung? (externer Link)

 

Wenn kein Anspruch vorliegt: wann kann eine Einbürgerung auf dem Ermessenswege erfolgen? (externer Link)

 

Einbürgerung besonderer Personengruppen (z. B. Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher, anerkannte Flüchtlinge) auf dem Ermessenswege (externer Link)

 

Die vorstehenden Informationen sind in der von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration herausgegebenen Broschüre "Wege zur Einbürgerung. Wie werde ich Deutsche - wie werde ich Deutscher?" (pdf-Download) enthalten

 

Die Broschüre liegt auch im Landratsamt Traunstein - Ausländeramt - zum Mitnehmen auf.

 

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Voraussetzungen: Deutsche Sprache, Einbürgerungstest

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Die für eine Einbürgerung erforderlichen Sprachkenntnisse können unter anderem durch

  • den im Rahmen eines Integrationskurses abgelegten Deutsch-Tests für Zuwanderer, sofern das Sprachniveau B1 bescheinigt wird,
  • das „Zertifikat Deutsch telc“ oder ein gleichwertiges Sprachdiplom (Stufe B1 des europäischen Referenzrahmens,
  • den vierjährigen Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (d.h. Versetzung in die nächst höhere Klasse nicht aus Altersgründen),
  • den Erwerb eines deutschen Hauptschulabschlusses,
  • die Versetzung in die 10. Klasse einer/s deutschsprachigen Real-/Gesamtschule, Gymnasiums,
  • den  Abschluss einer deutschsprachigen Hoch-/ Fachhochschule oder
  • einer abgeschlossenen deutschen Berufsausbildung als Lehrberuf (Abschlusszeugnis mit mindestens ausreichend im Fach Deutsch)

nachgewiesen wird.

Im Landkreis Traunstein nehmen die Volkshochschulen Traunreut, Traunstein und Trostberg Zertifikatsprüfungen - auch für externe Teilnehmer, die bereits anderweitig gute Kenntnisse der deutschen Sprache erworben haben und nicht eigens an einem Kurs zum Erwerb dieser teilgenommen haben -  ab.

 

Nähere Informationen (Termine, Gebühren, Einstufungstests, Vorbereitungskurse) erfahren Sie dort:

VHS Traunreut:

Telefon: 08669/86480

VHS Traunstein: Telefon: 0861/9097166-14
VHS Trostberg: Telefon: 08621/64939-14

Neben den oben aufgeführten Volkshochschulen bietet auch die hm – Schule Ira Wunsch, Klosterstraße 1b, 83278 Traunstein, Telefon 08654/469913 Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache an.

 

Einbürgerungstest: Ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Zum 01.September 2008 wurde ein bundeseinheitlicher Einbürgerungstest eingeführt.

Damit müssen nunmehr Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden.

 

Dieser Nachweis kann auch mit

  • einem erfolgreichen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einem vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule,
  • einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Lehrberuf oder
  • einem erfolgreich absolvierten Studium an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Politologie

geführt werden.

 

Einbürgerungstest: Ausführliche Informationen, vollständiger Katalog der 310 Fragen und Online-Mustertest

Im Landkreis Traunstein wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Volkshochschulen Traunreut, Traunstein und Trostberg als Prüfstellen zugelassen.

 

Nähere Informationen und Termine erfahren Sie dort:

VHS Traunreut:

Telefon: 08669/864814

VHS Traunstein:

Telefon: 0861/9097166-13

VHS Trostberg:

Telefon: 08621/64939-14

Die Gebühr für den Einbürgerungstest beträgt 25,00 €.

 

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Antragstellung und Antragsformular

Den Antrag können Sie über Ihre Wohnsitzgemeinde oder direkt bei uns stellen. Wegen Fragen zur Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen und zur Loyalitätserklärung ist bei über 16 Jahre alten Antragstellern in jedem Fall eine
persönliche Vorsprache notwendig.

Hier nochmals der Hinweis:

Wegen der Reihe der zu erfüllenden  Voraussetzungen, der oftmals besonderen aufenthaltsrechtlichen Biografie und auch zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehlen wir dringend, mit uns ein Beratungsgespräch zu führen bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Dabei erhalten Sie eine Liste mit den in Ihrem Fall benötigten Unterlagen.

 

Antragsformular zum AusfüllenHier finden Sie das Antragsformular Einbürgerungen (externer Link)

 

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Gebühr

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt pro Person 255 Euro.

Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die zusammen mit den Eltern oder einem Elternteil eingebürgert werden, ermäßigt sich die Gebühr auf 51 Euro.

 

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Rechtsgrundlagen (externe Links)


Häufige Fragen und Antworten

 
Bild
Um die Bedeutung der Einbürgerung für die Integration zu unterstreichen hat der Landkreis 2008 und 2009, die im Laufe des Vorjahres Eingebürgerten mit ihren Angehörigen, nochmals zu einer Feier in den großen Sitzungssaal eingeladen.