Bei den nachstehenden Informationen handelt es sich um eine Zusammenstellung der grundsätzlichen Regelungen. Nähere Informationen, insbesondere zu Ausnahmen, Besonderheiten und Detailregelungen sowie zum Verfahren erhalten Sie von der Ausländerbehörde.
Die Ausführungen geben nur den Regelfall wieder und sind nicht abschließend. Im Einzelfall können darüber hinaus noch die Vorlage anderer Nachweise erforderlich oder bestimmte Unterlagen auch entbehrlich sein.
Die erforderlichen Vordrucke für die Beantragung des Aufenthaltstitels erhalten Sie bei der Ausländerbehörde. Die Vordrucke liegen in der Regel auch bei den Gemeinden auf. Sie finden die wichtigsten Vordrucke auch auf unserer Homepage.
Gebühren werden zwischen 5 und 250 EUR erhoben.


