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Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

Gruppe 3.301

Ausländerbehörde, Standesamtsaufsicht incl. Beglaubigungswesen,Service-Punkt und Auswanderungsschutzgesetz

Gruppenleiter:

Hans Kink

Zi.-Nr. B 0.76

Tel.: 0861/58-484
Fax: 0861/58-639 

Stellvertreter:

Josef Hohenleitner

Zi.-Nr. B 0.75

Tel.: 0861/58-483
Fax: 0861/58-639 

Sachbearbeiter:

A-D

 

Christian Meindl

Zi.-Nr. B 0.78
Tel.: 0861/58-478
Fax: 0861/58-639  

 

E-Ke

Irmengard Oberhauser

Zi.-Nr. B 0.79
Tel.: 0861/58-479
Fax: 0861/58-639

 

Kf-O

Tanja Birnbacher

Zi.-Nr. B 0.79
Tel.: 0861/58-479
Fax: 0861/58-639

 

S

auch zuständig für: JVA, Aufenthaltsbeendigung

Dominik Hausner

Zi.-Nr. B 0.80
Tel.: 0861/58-480
Fax: 0861/58-639  

P-R und T-Z

Hedwig Heinz

Zi.-Nr. B 0.81

Tel.: 0861/58-364
Fax: 0861/58-639  
 

Asylbewerber, Duldungen, Aufenthaltsbeendigungen

Herbert Mehringer

Zi.-Nr. B 0.84

Tel.: 0861/58-481
Fax: 0861/58-639  
 

E-Mail:

SG 3.30

Anschrift:

Landratsamt Traunstein
Herr Hans Kink
Papst-Benedikt-XVI.-Platz

83278 Traunstein

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag zusätzlich auch nachmittags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung.

 

Es ist grundsätzlich von Vorteil, wenn Sie einen Termin mit dem Sachbearbeiter vereinbaren. Das erspart Ihnen unnötige Wartezeit und ermöglicht uns, den Geschäftsablauf zu optimieren.


Allgemeiner Hinweis

Bei den nachstehenden Informationen handelt es sich um eine Zusammenstellung der grundsätzlichen Regelungen. Nähere Informationen, insbesondere zu Ausnahmen, Besonderheiten und Detailregelungen sowie zum Verfahren erhalten Sie von der Ausländerbehörde.

 

Die Ausführungen geben nur den Regelfall wieder und sind nicht abschließend. Im Einzelfall können darüber hinaus noch die Vorlage anderer Nachweise erforderlich oder bestimmte Unterlagen auch entbehrlich sein.

 

Die erforderlichen Vordrucke für die Beantragung des Aufenthaltstitels erhalten Sie bei der Ausländerbehörde. Die Vordrucke liegen in der Regel auch bei den Gemeinden auf. Sie finden die wichtigsten Vordrucke auch auf unserer Homepage.

 

Gebühren werden zwischen 5 und 250 EUR erhoben.

 

Weiterführende Infos/Links


Rechtsgrundlagen

  • Aufenthaltsgesetz
  • Freizügigkeitsgesetz / EU
  • Asylverfahrensgesetz
  • Aufenthaltsverordnung
  • Beschäftigungsverordnung
  • Beschäftigungsverfahrensverordnung
  • Integrationskursverordnung


Formulare

Landkreis Traunstein
  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz (Drittausländer ohne EU/EWR-Staaten)
  • Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft/Lebenspartnerschaft
  • Erfassungsbogen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung (Einladung) gem. §§ 66 – 68 AufenthG
  • Aufenthaltsanzeige für EU-EWR-Bürger, Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-EWR-Bürgern, Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für EU/EWR-Bürger, Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
  • Stellenbeschreibung zur Ausländerbeschäftigung