Vollzug des Naturschutzrechts:
Befahrungsverbote auf Gewässern im Landkreis Traunstein
ein ganzjähriges Befahrungsverbot besteht:
- im Naturschutzgebiet „Seeoner Seen“/Gemeinde Seeon-Seebruck (Seeoner See, Griessee, Brunnensee, Bansee, Seeleitensee, Mittersee, Jägersee);
- im Landschaftsschutzgebiet „Moorseen bei Schnaitsee“/Gemeinde Schnaitsee; „Leitgeringer See“;
- im NSG „Mündung der Tiroler Achen“;
- im LSG „Tüttensee“ (Teil des Süd- und Ostufers);
- am Weitsee im NSG „östliche Chiemgauer Alpen“;
- am Lödensee und am Mittersee im NSG „östliche Chiemgauer Alpen“ mit Segelfahrzeugen und Surfgeräten;
ein zeitweises Befahrungsverbot besteht:
- im Landschaftsschutzgebiet „Obere Alz“ von Seebruck bis Altenmarkt von 01.01. bis 30.06. eines jeden Jahres;
Für alle weiteren Gewässer gilt ein generelles Befahrungsverbot für alle Uferbereiche mit Vegetation (z.B. Schilf, Seerosen, Teichrosen)