Wir alle wollen Natur und Landschaft sehen, erleben, genießen, bestaunen, aber auch nutzen. Zur Erfüllung dieser Wünsche, auch für unsere Nachkommen, müssen wir alle für den Erhalt unserer herausragenden Natur- und Landschaftsausstattung als Lebensgrundlage sorgen.
Das Sachgebiet 4.14 – Untere Naturschutzbehörde – hat den Auftrag, die Natur und Landschaft mit ihrer Artenvielfalt für die Allgemeinheit und für künftige Generationen in einem möglichst guten Zustand zu erhalten, zu entwickeln und soweit erforderlich wieder herzustellen.


