Der Chiemgau ist berühmt für seine schöne Landschaft. Sie finden bei uns ursprüngliche Moore, klare Flüsse und atemberaubende Berge. Besonders wertvolle Gebiete wurden unter Schutz gestellt.
Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

Nähere Informationen über die einzelnen Naturschutzgebiete und die entsprechenden Verordnungen dazu (pdf) erhalten Sie hier:
1 Endmoränenweiher - Verordnung
2 Schönramer Moor - Verordnung
3 Seeoner Seen - Verordnung
4 Mündung der Tiroler Achen - Verordnung
5 Sossauer Filz und Wildmoos - Verordnung
6 Bergener Moos - Verordnung
7 Hacken- und Rottauer Filzen - Verordnung
8 Kendlmühlfilzen - Verordnung
9 Süssener und Lanzinger
Moos - Verordnung
10 Mettenhamer Filz - Verordnung
11 Geigelstein - Verordnung
12 Durchbruchstal der Tiroler
Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft oder besondere Pflegemaßnahmen

Nähere Informationen über die einzelnen Landschaftsschutzgebiete und die entsprechenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen (pdf) finden Sie hier:
1 Leitgeringer See - Verordnung
2 Ponlachgraben - Verordnung
3 Moorseen bei Schnaitsee - Verordnung
4 Oberes Alztal - Verordnung
5 Waginger und Tachinger See - Verordnung
6 Weidsee - Verordnung
7 Chiemsee und Ufergebiete - Verordnung
8 Tüttensee - Verordnung
9 Umgebung der
Mettenhamer Filz - Verordnung
10 Beiderseits der
Bundesstraße 305 - Verordnung
Durch Rechtsverordnung können Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzungen für Naturdenkmäler erfüllen, aber im Interesse des Naturhaushalts, insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsysteme, erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen, als Landschaftsbestandteile geschützt werden. Dazu gehören insbesondere Bäume, Baum- und Gebüschgruppen, Raine, Alleen, Hecken, Feldgehölze, Schutzpflanzungen, Schilf- und Rohrbestände, Moore, Streuwiesen, Parke und kleinere Wasserflächen.
Im Landkreis Traunstein gibt es derzeit 12 geschützte Landschaftsbestandteile und zwar: Geschützte Landschaftsbestandteile (pdf)
Als Naturdenkmäler können Einzelschöpfungen der Natur geschützt werden, deren Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Seltenheit oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen, volks- oder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Dazu gehören insbesondere charakteristische Bodenformen, Felsbildungen, erdgeschichtliche, Aufschlüsse, Wanderblöcke, Gletscherspuren, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, alte oder seltene Bäume und besondere Pflanzenvorkommen.
Im Landkreis Traunstein gibt es derzeit 60 aturdenkmäler und zwar: Naturdenkmäler (pdf)
Zum Schutz von wiesenbrütenden Vogelarten wie Brachvogel, Kiebitz, Bekassine und Wachtelkönig wurden im Gebiet der Chiemseemoore sog. Wiesenbrüterverordnungen erlassen. Durch Betreuungsregelungen während der Brut- und Aufzuchtzeit sollen die Lebensräume für diese seltenen Vogelarten im Chiemgau gesichert und erhalten werden.