Die fachliche Beratung erfolgt durch das Amt für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten – Bereich Forsten -, Höllgasse 2 in 83278 Traunstein (0861/98950-0).
Das Landratsamt ist zuständig für:
- Beurteilung von Anträgen auf Erlaubnis zur Erstaufforstung und die Erteilung des Einvernehmens - die Antragstellung muss über das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen.
- Beurteilung von Anträgen auf Erlaubnis zur Rodung (Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart) und die Erteilung des Einvernehmens - die Antragstellung muss über das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen.
- Beurteilung von Anträgen auf Erlaubnis eines Kahlhiebes im Schutzwald (Hiebmaßnahme, durch welche die Schutzfunktion des Waldes oder der Waldbestand selbst gefährdet werden) und Erteilung des Einvernehmens - die Antragstellung muss über das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen.
- Durchführung von waldrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren.
