Abfallrecht
Maßgebliche Aufgabe des staatlichen Abfallrechts im Landratsamt Traunstein ist es, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen zu achten. Dazu gehören insbesondere
- Abfallablagerungsverordnung
- Altfahrzeugverordnung
- Altholzverordnung
- Altölverordnung
- Bioabfallverordnung
- Deponieverordnung
- Entsorgungsfachbetriebeverordnung
- Gewerbeabfallverordnung
- Klärschlammverordnung
- Nachweisverordnung
- Transportgenehmigungsverordnung
- Verpackungsverordnungen
Hierbei wird das Landratsamt sowohl in Genehmigungsverfahren als auch im Bereich von Anordnungen bzw. Bußgeldverfahren tätig.
Aufgabenschwerpunkte im staatlichen Abfallrecht:
- Allgemeine Auskünfte und Fragen zum Thema Abfallrecht
- Anordnungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beseitigung verbotener Ablagerungen, auch der Beseitigung von Autowracks
- Stellungnahmen in verwaltungsrechtlichen Verfahren
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Beseitigung von unerlaubten Ablagerungen
- Durchführung von abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Durchführung des Abfallnachweisverfahrens für überwachungsbedürftige Abfälle
Das staatliche Abfallrecht ist von der
kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises zu unterscheiden, welche u.a. die Entsorgung des Hausmülls und der Wertstoffe regelt.