Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter und unbeschränkter Aufenthaltstitel.
Auf die Niederlassungserlaubnis besteht im Allgemeinen ein Anspruch nach fünfjährigem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Daneben müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein (u. a. gesicherter Lebensunterhalt, Altersvorsorge, Straffreiheit, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, ausreichender Wohnraum).
Für bestimmte Gruppen von Ausländern gelten längere oder kürzere Fristen für die Aufenthaltsdauer in Deutschland (z. B. Ehegatten und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner von Deutschen sowie anerkannte Flüchtlinge und selbstständige Erwerbstätige drei Jahre, bei Absolventen deutscher Hochschulen zwei Jahre, Inhaber einer Blauen Karte EU 33 bzw. 21 Monate, bei Aufenthalt aus humanitären Gründen sieben Jahre, für Kinder gilt ebenfalls eine Wartezeit von fünf Jahren, die Niederlassungserlaubnis kann aber frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt werden) und auch andere sonstige Erteilungsvoraussetzungen. Hochqualifizierte erhalten die Niederlassungserlaubnis sofort.