A A
Drucken
Suche
Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

EU- und EWR-Staatsangehörige, Schweizer Staatsbürger

 

Staatsangehörige der EU-Staaten genießen Freizügigkeit. Dasselbe gilt für Staatsangehörige der Vertragsstaaten des EWR. Sie sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit und erhalten von Amts wegen eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigung). Die Freizügigkeit gilt auch für nahe Familienangehörige, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger oder Staatsangehöriger eines EWR-Staates sind, benötigen eine Aufenthaltskarte, die auf Antrag ausgestellt wird.

Nach 5 Jahren Aufenthalt entsteht ein Daueraufenthaltsrecht.

Bulgarien und Rumänien sind der EU am 01.01.2007 beigetreten. Die Freizügigkeit für Arbeitnehmer und für grenzüberschreitende Erbringer von Dienstleistungen (nur Baugewerbe und verwandte Wirtschaftszweige) wurde vorläufig bis 31.12.2011 ausgesetzt. Die Beschränkung kann bis 31.12.2013 verlängert werden.

 

Aufgrund eines Abkommens zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben seit 01.06.2002 auch Schweizer Staatsbürger Freizügigkeit, die inhaltlich ähnlich dem Freizügigkeitsrecht nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ausgestaltet ist. Schweizer Staatsbürger benötigen aber weiterhin eine deklaratorische Aufenthaltserlaubnis.

 


EU-Staaten (ohne Deutschland)

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern

EWR-Staaten

Island, Liechtenstein, Norwegen