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Landkreis Traunstein

Staatsangehörigkeitsrecht

Staatsangehörigkeitsbehörde - Öffnungszeiten, Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpartner

Sachbearbeiter:    

Josef Hohenleitner

Zi.-Nr. B 0.75

Tel.: 0861/58-483

Josef Hohenleitner

Stellvertreter:    

Hans Kink

Zi.-Nr. B 0.76

Tel.: 0861/58-484

Hans Kink

Fax:   

0861/58-9636

Anschrift:      

Landratsamt Traunstein

Staatsangehörigkeitsbehörde

Ludwig-Thoma-Str. 2 - 3

83278 Traunstein

Öffnungszeiten:    

Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag zusätzlich auch nachmittags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung.


Es ist grundsätzlich von Vorteil, wenn Sie einen Termin mit dem Sachbearbeiter vereinbaren. Das erspart Ihnen unnötige Wartezeit und ermöglicht uns, den Geschäftsablauf zu optimieren.

 

 


Reisepass
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Wie wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben?

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit / Staatsangehörigkeitsnachweis

Wann wird ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit benötigt?

Er wird hauptsächlich für folgende Zwecke verlangt:

  • Einbürgerungsverfahren des deutschen Ehegatten (Inanspruchnahme Priviligierung, wenn dieser sich noch nicht 8 Jahre im Bundesgebiet aufhält)
  • diverse Angelegenheiten in Österreich, z . B. Eintrag in Berufsregister, Abgabe von Angeboten, Immobilienerwerb, Schulbesuch, Immatrikulation (da in Österreich für jede Person über 16 Jahre der Besitz eines Staatsbürgerschaftsnachweises üblich bzw. Pflicht ist)
  • bei Adoptionsverfahren

Tipp:

Wird von Ihnen ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit verlangt, fragen Sie am besten nach, ob tatsächlich ein förmlicher Nachweis benötigt wird.

 

Oft genügt bereits eine beglaubigte Kopie des deutschen Reisepasses bzw.des deutschen Personalausweises oder eine Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes Ihrer Wohnsitzgemeinde.

 

Wie wird der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen?

Bild

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden, die auf Antrag oder in seltenen Fällen von Amts wegen durch die Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reispass sind kein Nachweis über den besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (deutsche Ausweispapiere werden in der Regel ausgestellt, wenn im Datensatz des Einwohnermeldeamtes die Staatsangehörigkeit mit „deutsch“ eingetragen ist, der dortige Eintrag wiederum erfolgt ohne fundierter Überprüfung).

 

Was wird bei der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsnachweises geprüft?

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann dem Antragsteller bereits bestätigt werden, wenn er nachweist, dass er seit mindestens 12 Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurde und –bei einer fälschlichen Behandlung- wenn er dies nicht zu vertreten hat. Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht es jedoch nicht, den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der Deutschen Staatsangehörigkeit festzustellen, worauf es jedoch in Einzelfällen ankommt. In diesen Fällen bedarf es eines umfassenden Feststellungsverfahrens, in dem die konkreten Abstammungsverhältnisse oder der Erwerbsgrund (Einbürgerung oder Geburtserwerb nach dem 01.01.2000) zu überprüfen sind. Ist die Prüfung der Abstammungsverhältnisse erforderlich, muss der Antragsteller nachweisen, dass er und gegebenenfalls die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger (Deutscher) behandelt wurde. Hierzu sind regelmäßig Geburtsurkunden und gegebenenfalls Heiratsurkunden des Antragstellers erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die Vorlage weiterer Urkunden oder anderer schriftlicher Beweismittel z.B. von Heiratsurkunden der Eltern, bzw. deren Scheidungsurteil in Betracht. Zusätzlich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen deutschen Stellen er und seine Vorfahren jemals als Deutsche behandelt wurden. Hierbei werden wir in jeder Hinsicht behilflich sein und auch von uns aus Auskünfte bei anderen Behörden und Stellen einholen ( z.B. bei Meldebehörden, Passbehörden, Standesämtern Wehrmachtsauskunftsstellen, Heimatauskunftsstellen, aus dem Staatsangehörigkeitsregister beim Bundesverwaltungsamt usw.).

 

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Entweder direkt beim Landratsamt oder über die Wohnsitzgemeinde. Wenn Sie  den Antrag  über Ihre Wohnsitzgemeinde stellen hat dies den Vorteil, dass die Gemeinde dann bereits zu Ihren Angaben Stellung nehmen kann.  Bei der Gemeinde liegt auch das Antragsformular auf.

 

Antragsteller mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen den Ausweis über das für sie zuständige Konsulat oder die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes (externer Link).

 

Die Adressen der deutschen Auslandsvertretung finden Sie unter der Homepage des Auswärtigen Amtes (externer Link).

 

Welche Unterlagen muss man dem Antrag beifügen?

  • bei ledigen Antragstellern eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus  dem Geburtenregister,
  • bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Antragstellern eine beglaubigte Abschrift des als Heiratsregister fortgeführten Familienbuches  bzw. einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister sowie
  • bei in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Antragstellern einen beglaubigten Ausdruck aus dem  Lebenspartnerschaftsregister

  • eine Kopie Ihrer deutschen Ausweispapiere

  • welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden hängt davon ab, ob es sich um ein vereinfachtes oder ein umfassendes Feststellungsverfahren (siehe oben unter „Was wird bei der Antragstellung geprüft?“) handelt, in letzterem Falle, wodurch Sie die deutsche  Staatsangehörigkeit erworben haben und zu welchem Zeitpunkt Sie und Ihre Vorfahren geboren wurden. Weitere Unterlagen werden somit gegebenenfalls individuell auf Ihren Fall bezogen von uns angefordert.

 

Was kostet die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises?

Die Gebühr für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25,00 EUR. Zusätzlich fallen bei den Standesämtern für die Ausstellung von Personenstandsurkungen Gebühren an (in Bayern 10,00 EUR / Urkunde).

 

Antragsformular (externer Link)

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit


Häufige Fragen / Antworten hierauf

Es folgt ein Link auf eine Web-Seite des Bundesministeriums des Inneren (externer Link).

 

Relevant ist hier der Fragenblock im unteren Teil ab: "Ihre Fragestellung war nicht dabei? (Materialsammlung, Rechtsauskunft etc.)"