Wer fremdes Eigentum oder Personen gewerblich bewachen will, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach § 34 a der Gewerbeordnung.
Wer fremdes Eigentum oder Personen gewerblich bewachen will, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach § 34 a der Gewerbeordnung.
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt in der Regel 400 €.