Wenn Sie bei Reisen in oder durch andere Staaten der Europäischen Union Schusswaffen und Munition mitnehmen wollen (z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben), benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, der für Sie vom Landratsamt Traunstein ausgestellt wird.
Der europäische Feuerwaffenpass ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der EU. Grundsätzlich ist vor der Einreise die Zustimmung des Einreiselandes zur Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. Das Landratsamt Traunstein empfiehlt, sich vor Reiseantritt bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat des Mitgliedslandes zu erkundigen.
Der Feuerwaffenpass ersetzt (im Bereich der Bundesrepublik Deutschland) nicht die Waffenbesitzkarte! Er ist für alle EU-Staaten mit Ausnahme des Heimatlandes gültig. Sicherheitshalber sollten Sie auf die Reise auch Ihre Waffenbesitzkarte mitnehmen, da diese in manchen EU-Staaten bei der Einreise ebenfalls vorgezeigt werden muss. Auch manche Drittstaaten (z.B. Kroatien) fordern mittlerweile bei der Einreise den Feuerwaffenpass.
Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann für alle Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie selbst oder eine andere Person berechtigt besitzen.
Zusatz für Reisen nach Österreich:
Durch den Staatsvertrag zwischen Deutschland und Österreich, der seit 01.07.2004 in Kraft ist, haben sich Erleichterungen für deutsche Schützen (Mitglieder entsprechender traditioneller oder sportlicher Schützenvereine) ergeben. Bestimmte Waffen sowie dazugehörige Munition können nun nach Österreich mitgenommen werden, ohne das dazu ein Feuerwaffenpass nötig wäre. Nähere Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrem Schützenverein.
