Ladenschlussgesetz
Allgemeine Ladenschlusszeiten:
- Sonn- und Feiertage
- Montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr
- Am 24. Dezember / wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt bis 6 Uhr und ab 14 Uhr
Ausnahmen bestehen z.B. für Verkaufsstellen von Bäcker und Konditorwaren: Öffnung ab 5.30 Uhr und Sonn- und Feiertagen für 3 Stunden (außer 2. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag) und für Verkaufsoffene Sonntage. Weitere Ausnahmen sind ggf. beim Landratsamt zu erfragen.