Märkte
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Ansprechpartnerin: |
Brigitte Karnowski |
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Tel.: |
0861/58-386 |
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Fax: |
0861/58-340 |
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Zi.Nr.: |
B 1.82 |
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Anschrift: |
Landratsamt Traunstein
Frau Karnowski
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein |
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Persönliche
Erreichbarkeit: |
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Nach § 69 Gewerbeordnung hat die zuständige Behörde (für den Bereich des Landkreises Traunstein das Landratsamt Traunstein) auf Antrag eine Veranstaltung, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Örtlichkeit festzusetzen.
Dabei sind verschiedene Rechtsformen von Märkten zu unterscheiden (Merkblatt zur Marktfestsetzung).
Bei festgesetzten Märkten, Messen und Ausstellungen kommen die Aussteller und Anbieter in den Genuss der sog. „Marktprivilegien“ (z. B. Lockerung der Ladenschlusszeiten). Weitere Informationen über die Marktprivilegien entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.
Abgrenzung von Flohmärkten
Flohmärkte sind der Verkauf von privat an privat, die gelegentlich stattfinden und auf denen nur kleine gebrauchte Einzelgegenstände des alltäglichen, häuslichen Lebens (z. B. Haus-haltsgegenstände, Kleidung, usw. aber keine Neuwaren) verkauft werden. Hierbei dürfen die Teilnehmer nicht zur Zahlung eines Entgelts an einen gewerblichen Flohmarktveranstalter verpflichtet sein. Diese Flohmärkte unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Hier findet das Sonn- und Feiertagsgesetz Anwendung.
Antragsverfahren
Die Festsetzung einer Marktveranstaltung erfolgt nur auf Antrag des Veranstalters. Verans-talter ist die Person, die aufgrund der für die betreffende Veranstaltung geltenden Teilnahmebestimmungen gegenüber den Ausstellern, Anbietern und Besuchern Rechte erwirbt und Verpflichtungen eingeht.
Den Antrag auf Marktfestsetzung reichen Sie bitte mit den vollständigen Unterlagen mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Landratsamt Traunstein ein, da noch diverse Fachbehörden (z. B. Brandschutz, Polizei, usw.) vor der Festsetzung zu beteiligen sind.
Notwendige Unterlagen - Bitte reichen Sie neben dem vollständig ausgefüllten Antrag folgende Unterlagen ein:
- Warenverzeichnis über die anzubietenden Waren
- Verzeichnis über die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Aussteller oder Anbieter
- Teilnahmebedingung (falls vorhanden)
- Lageplan (Plan über die genaue Lage der Veranstaltung innerhalb der örtlichen Umgebung mit Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, sowie ggfs. Parkflächen)
- Ausstellungsplan (Plan über die voraussichtliche Positionierung der Stände auf dem Veranstaltungsgelände)
- Führungszeugnis (Belegart „O“), zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde
Gebühren/Kosten
Der Gebührenrahmen für eine Marktfestsetzung beträgt 50,00 Euro bis 1.500,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/40).
Das Landratsamt Traunstein erhebt für einmalige Festsetzungen folgende Gebühren: pro Veranstaltungstag 60,00 Euro, Mindestgebühr 150,00 Euro