Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis nach § 34 b der Gewerbeordnung.
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
- polizeiliches Führungszeugnis (Antrag bei Wohnsitzgemeinde, Belegart: O)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Antrag bei Wohnsitzgemeinde)
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis (beim Amtsgericht anzufordern)
Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt in der Regel 400,00 €
