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Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

Waffen- und Sprengstoffrecht

 

Waffenrecht

Buchstaben A - L:

Christa Stecher

Zi.-Nr. B 1.88

Tel. 0861/58-368

Buchstaben M - Z:

Günter Haslinger

Zi.-Nr. B 1.87

Tel. 0861/58-549

 

Sprengstoffrecht

Ansprechpartner:

Axel Gottinger

Zi.-Nr. B 1.86

Tel. 0861/58-207

Fax:

0861/58-340

Anschrift:

Landratsamt Traunstein

SG 5.351

Papst-Benedikt-XVI.-Platz

83278 Traunstein

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Montag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

 

Darüber hinaus erreichen Sie die Mitarbeiter nach telefonischer Vereinbarung.

Waffenrecht - allgemeine Informationen

GewehreZum 25.07.2009 sind die Änderungen zum Waffenrecht in Kraft getreten, welches Waffen nach Schusswaffen und deren wesentlichen Teilen, tragbaren Gegenständen (z.B. Hieb- und Stoßwaffen) und Munition unterscheidet. Der Umgang mit ihnen –Erwerb, Besitz, Überlassen, Führen, Verbringen usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten.

Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist z. B. nicht erforderlich bei Druckluftwaffen mit einer Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule, Armbrüsten und einläufigen Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung. In Bezug auf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen beachten Sie bitte unseren Hinweis zum kleinen Waffenschein.
Für alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich, welche Sportschützen, Jäger, Waffensammler und Erben auf Antrag erhalten, sofern die jeweiligen Grundvoraussetzungen vorliegen.

Der Umgang mit Waffen oder Munition ist im Regelfall nur Personen gestattet, die das 18. Bzw. 25. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. In Schießstätten haben Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Möglichkeit unter Aufsicht zu schießen wie die nachfolgende Übersicht zeigt.

 

Mindestalter Waffenart Aufsicht zur Kinder- und Jugendarbeit Ausnahme vom Alterserfordernis Einverständnis des Sorgeberechtigten
10-12 Jahre Druckluftwaffen Erforderlich Erforderlich Erforderlich
12-14 Jahre Druckluftwaffen Erforderlich ---------------- ----------------
14-18 Jahre Kleinkaliber und Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen Kaliber 12 oder kleiner Erforderlich ---------------- Erforderlich

 

Wenn Sie mit Waffen oder Munition (außerhalb von Schießstätten) umgehen wollen, brauchen Sie in den meisten Fällen eine waffenrechtliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird auf Antrag in Form einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins, einer Schießerlaubnis, einer Herstellungs- und Handelserlaubnis etc. ausgestellt. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnisse ist in aller Regel, dass Sie zuverlässig, persönlich und körperlich geeignet sind, ein Bedürfnis glaubhaft machen können, die notwendige Sachkunde nachweisen können und in einigen Fällen eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzen.

Ein Bedürfnis kann vor allem bei Sportschützen, Erben, Jägern und Waffensammlern vorliegen. Die Sachkunde kann bei staatlichen Behörden, privaten Institutionen, z.B. Sportvereinen oder bei der Ausbildung zum Jäger erlangt werden.

Sofern Sie Schusswaffen oder Munition besitzen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese Waffen sicher verwahrt sind. Dies soll verhindern, dass Schusswaffen oder Munition abhanden kommen oder dass Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, diese Gegenstände unbefugt an sich nehmen. §52a WaffG stellt klar, dass die vorsätzlich begangene nicht mit §36 WaffG konforme Aufbewahrung mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.

Das Waffenrecht stellt sich als komplexe und unübersichtliche Rechtsmaterie dar. Die Ausführungen erheben somit bei weitem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir stehen Ihnen selbstverständlich für weitere Auskünfte sowohl persönlich als auch telefonisch zur Verfügung.

 


Weitere Aufgabenbereiche


Formulare und Merkblätter

Landkreis Traunstein
  • Allgemeine Informationen zur Waffenaufbewahrung (neu)

  • Merkblatt zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition (neu)
  • Erklärung zur Aufbewahrung (neu)
  • Verlustanzeige (neu)
  • Vernichtungserklärung (neu)

  • Aktuelle Gebühren WaffG-SprengG
  • Merkblatt kleiner Waffenschein
  • Antrag kleiner Waffenschein
  • Anzeige über den Erwerb/das Überlassen einer Schusswaffe
  • Antrag Waffenbesitzkarte
  • Antrag Ausnahme von der Alterserfordernis
  • Antrag auf Änderung bzw. Ergänzung einer Waffenbesitzkarte/Berechtigung zum Erwerb von Schusswaffen/Munition
  • Antrag auf Erteilung nach §27 SprenG
  • Antrag Verlängerung Sprengstofferlaubnis
  • Merkblatt Aufbewahrung Schusswaffen und Munition
  • Merkblatt Fundwaffen
  • Merkblatt Erben
  • Antrag auf Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses
  • Verzichterklärung bei mehreren Erben
  • Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Merkblatt Verwendung von Stahlschrot