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Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

Fahrerlaubnis auf Probe

Mindestalter

Klasse A 25 Jahre (bei direktem Zugang)
Klasse A 18 Jahre (stufenweiser Zugang)
Klasse A1 16 Jahre

Klasse B

18 Jahre
Klasse C, CE, C1, C1E 18 Jahre
Klasse D, D1, DE, D1E 21 Jahre

Klasse L, M, T

16 Jahre (bis 18 Jahre 40 km/h)

Vorzulegende Unterlagen

  • 1 Lichtbild (Halbprofil, ohne Kopfbedeckung, 35 x 45 mm)
  • 1 Unterschriftenaufkleber
  • Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (für die Klassen A, A1, B BE, L, M und T) Antragsformular – ärztliches Gutachten Link auf Antrag „Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung“
  • Zeugnis oder Gutachten über körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 FeV sowie Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV (Klassen C und D sowie zugehörige Unter- und Anhängerklassen)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Klassen A, A1, B, BE, L, M oder T) oder Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (Klassen C und D sowie zugehörige Unter- und Anhängerklassen)
  • Angabe der auszubildenden Fahrschule
  • Kein Vorbesitz einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis in der beantragten Klasse

 

Bearbeitungsgebühr: 38,30 €

 

Bezüglich der Prüfungsfristen wird auf § 18 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 22 FeV hingewiesen.

 

Demnach verfällt eine erfolgreich bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten seit Bestehen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auch die praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt wird.