- 1 Lichtbild (Halbprofil, ohne Kopfbedeckung, 35 x 45 mm)
- 1 Unterschriftenaufkleber
- Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (für die Klassen A, A1, B BE, L, M und T) Antragsformular – ärztliches Gutachten Link auf Antrag „Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung“
- Zeugnis oder Gutachten über körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 FeV sowie Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV (Klassen C und D sowie zugehörige Unter- und Anhängerklassen)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Klassen A, A1, B, BE, L, M oder T) oder Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (Klassen C und D sowie zugehörige Unter- und Anhängerklassen)
- Angabe der auszubildenden Fahrschule
- Kein Vorbesitz einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis in der beantragten Klasse
Bearbeitungsgebühr: 38,30 €
Bezüglich der Prüfungsfristen wird auf § 18 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 22 FeV hingewiesen.
Demnach verfällt eine erfolgreich bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten seit Bestehen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auch die praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt wird.
