Nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr sollten Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im internationalen Verkehr zusätzlich einen internationalen Führerschein mitführen. Dieser Führerschein ist nur befristet gültig (i. d. R. 3 Jahre). Er wird während Ihrer Vorsprache ausgefertigt. Voraussetzung hierfür ist bereits der Besitz des EU-Kartenführerscheins.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder
- Reisepass mit Vorlage einer Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
- 1 Lichtbild mit biometrischen Merkmalen (Paßbild)
- EU-Führerschein im Original
Bearbeitungsgebühr: 14,00 €
Europa:
In den meisten europäischen Ländern besteht keine Pflicht mehr zum Mitführen des internationalen Führerscheins (Ausnahme: Estland, Lettland und Litauen). Empfohlen wird der internationale Führerschein jedoch für alle ehemaligen „Ostblockländer“, außerdem für Island, Malta und das ehemalige Jugoslawien: Slowenien, Kroatien, Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien mit Kosovo, Montenegro), Bosnien-Herzegowina und Mazedonien.
Außerhalb Europa:
Der internationale Führerschein wird hier grundsätzlich empfohlen. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich für den Antragsteller, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des betreffenden Landes in der Bundesrepublik Deutschland bzgl. der Notwendigkeit eines internationalen Führerscheins nachzufragen.
Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig, ersetzt diesen also nicht!
