Ein Vorbesitz der Klasse 1a berechtigt nach Ablauf von 2 Jahren nicht automatisch zum Führen von Krafträdern der Klasse 1, jetzt Klasse A (unbeschränkt). Die neue Fahrerlaubnis muss erteilt sein. Dies geschieht durch die Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.
Voraussetzungen:
2-jähriger Vorbesitz der Klasse 1a oder Direkteinstieg in die Klasse A (unbeschränkt) nach Vollendung des 25. Lebensjahres seit 01.01.1999 möglich. Unterlagen wie bei Umstellung.
Klasse A ohne ausreichenden Vorbesitz:
Sollten Sie eine Erteilung der unbeschränkten Klasse A vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist wünschen, so ist lediglich eine praktische Ausbildung bei einer Fahrschule und die Ablegung einer praktischen Fahrprüfung erforderlich.
