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Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

 

Bitte stellen Sie den Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.

 

Klasseneinteilung:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr
  • Personenkraftwagen für gewerbsmäßige Ausflugsfahrten
  • Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • mind. 2-jährigerVorbesitz Klasse B (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt nur in Verbindung mit dem Kartenführerschein)

Geltungsdauer:

  • 5 Jahre (Verlängerung mit ärztlichen und augenärztlichen Gutachten – Arzt nach Wahl – im Rahmen eines Antragsverfahrens über die zust ändige Wohnsitzbehörde)
  • Bei Ersterteilung sowie bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus ist ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.

 

Bearbeitungsgebühr: 37,50 €