Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Bitte stellen Sie den Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Klasseneinteilung:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr
- Personenkraftwagen für gewerbsmäßige Ausflugsfahrten
- Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- mind. 2-jährigerVorbesitz Klasse B (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt nur in Verbindung mit dem Kartenführerschein)
Geltungsdauer:
- 5 Jahre (Verlängerung mit ärztlichen und augenärztlichen Gutachten – Arzt nach Wahl – im Rahmen eines Antragsverfahrens über die zust ändige Wohnsitzbehörde)
- Bei Ersterteilung sowie bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus ist ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.
Bearbeitungsgebühr: 37,50 €