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Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

Straßenverkehrsrecht

Sachbearbeiter:

Johannes Halser

Tel.:

0861/58-495

Fax:

0861/58-513

Zi.Nr.:

1.4

Anschrift:

Landratsamt Traunstein

 SG 5.36 - Untere Verkehrsbehörde

Gabelsbergerstr. 8

83278 Traunstein

Öffnungszeiten:

Montag: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Telefonische Terminvereinbarung wegen verstärktem Außendienst erbeten.

 

Veranstaltungen

Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 StVO ( z. B.: Kirchen- u. Festumzüge, Beach-Partys, motorsportliche Veranstaltungen, Radtouren, Volkswanderungen, Almabtriebe etc.)

 

Verkehrsregelung an Baustellen

  • Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO und Fahrverbot in der Hauptreisezeit nach § 1 Abs. 1 der Ferienreiseverordnung. Einen „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen zur Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertage/ in der Hauptreisezeit“ können Sie bei o.g. Ansprechpartner anfordern.
  • Bewilligung zur Parkerleichterung für Handwerker, Handelsvertreter, soziale Dienste nach § 46 Abs. 1 StVO. Einen Antrag können Sie bei o.g. Ansprechpartner anfordern.
  • Ausnahme zum Befahren nichtöffentlicher/gesperrter Straßen und Wege nach § 46 Abs. 2 StVO.

Hinweis

Für die Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde (§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO), für Ohnhänder und Ohnarmer sowie für kleinwüchsige Menschen und die Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen ( § 21 a StVO) ist Ihre Wohnsitzgemeinde zuständig!


  • Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen