Gruppenleiter: |
Tel.: 0861/58-500 |
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Zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle: |
Tel.: 0861/58-515 |
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Fax: |
0861/58-514 |
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Anschrift: |
Landratsamt Traunstein Kfz-Zulassungsbehörde Gabelsbergerstr. 8 83278 Traunstein |
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Öffnungszeiten: |
Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.15 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten!
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Seit 1. August 2005 können Fahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn eine Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren des Finanzamtes Traunstein vorliegt (siehe auch Formulare).
Die Zulassungsbehörde Traunstein nimmt am eVB-Verfahren teil.
Statt einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens in Papierform wird nunmehr ausschließlich eine sogenannte eVB-Nr. (Referenznummer) vergeben, mit welcher das Fahrzeug dann bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden kann.
Seit 01.07.2010 unterliegen Ausfuhrkennzeichen (§ 19 FZV) der Besteuerung. Ab diesem Zeitpunkt darf auch die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen erst dann erfolgen, wenn den Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer nach § 13 KraftStG genügt ist. Das heißt, es muss eine Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteneinzugsverfahren vorliegen bzw. kann die anfallende Kfz-Steuer im voraus entrichtet werden.
Für Fahrzeuge, die der Sicherheitsprüfung unterliegen, muss bei der Zulassung der Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung vorgelegt werden.
Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Achtung: nicht Fahrzeugschein) ist eine eidesstaatliche Erklärung (Notar) vorzulegen bzw. kann auch nach telefonischer Rücksprache mit der Zulassunsbehörde dort erfolgen.
Seit dem 01.07.2012 können für zwei Fahrzeuge der gleichen EG-Fahrzeugklasse und gleicher Abmessungen der Kennzeichenschilder Wechselkennzeichen beantragt werden.
Es sind die Kraftfahrzeuge der Klasse M1, der Klasse L, sowie Anhänger der Klasse O1.
Für Fragen bezüglich der Zuteilung des Wechelkennzeichens steht Ihnen gerne die Zulassungsbehörde unter Telefon 0861/58-500 oder 0861/58-517 zur Verfügung.