Übersicht über grundsätzlich vorzulegende Unterlagen bei der Kfz-Zulassungsbehörde:
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reispass. Falls Adresse nicht mehr aktuell ist, eine aktuelle Meldebestätigung.
- Ausländische Ausweispapiere von EU-Bürger: zusätzlich aktuelle Meldebestätigung.
- Ausländische Ausweispapiere von Nicht-EU-Bürger: zusätzlich aktuelle Meldebestätigung und Aufenthaltsberechtigung.
- Bei Antrag auf Steuerermäßigung / Steuerbefreiung: zusätzlich Schwerbehindertenausweis und Antrag auf Ermäßigung / Befreiung (siehe Formulare)
- Bei Erledigungen für andere: Vollmacht unterschrieben vom Halter, Ausweispapiere vom Halter, zusätzlich muß sich auch der Bevollmächtigte ausweisen können
- Bei der Zulassung auf eine Firma - einen gültigen Handelsregisterauszug, ggf. Gewerbeanmeldung (bei Firmensitz nicht im Zulassungsbezirk) und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführung) mit dessen Ausweiskopie
- Bei Minderjährigen Personen: Ausweise der Erziehungsberechtigten, des Minderjährigen und eine von allen Beteiligten unterschriebene Vollmacht (bei alleinigen Sorgerecht: entsprechende Nachweise)
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Ausweis / Vollmacht des 1. Vorsitzenden bzw. einer entsprechenden Person
- Zulassung auf GdbR: Gewerbeanmeldung, Ausweis und Vollmacht der einzutragenden Person und unterzeichnete Vollmacht der anderen beteiligten Personen mit deren Ausweiskopie
- Einzugsermächtigung des Halters für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren der KFZ-Steuer
- eVB - Nr. der Versicherungsgesellschaft
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU), Sicherheitsprüfung