Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz. Eine Unterscheidung nach der Zulassungsart, ob PKW oder LKW spielt keine Rolle; es kommt lediglich auf das zulässige Gesamtgewicht des eingesetzten Kraftfahrzeuges an.
Die Erlaubnis für den Güterkraftverkehr berechtigt ausschließlich zu innerstaatlichen Beförderungen. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Nah-, Fern- und Umzugsverkehr.
Die Gemeinschaftslizenz (sog. „EU-Lizenz“) berechtigt zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Norwegen, Island und Lichtenstein. Die Gemeinschaftslizenz kann ebenfalls für innerdeutsche Beförderungen eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sog. Kabotagebeförderungen).
Voraussetzung für die Erlaubnis- und Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.
Nähere Einzelheiten können Sie dem Merkblatt der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern entnehmen.
Ob die von Ihnen durchzuführenden Güterbeförderungen überhaupt dem Güterkraftverkehrsrecht und somit u. a. der Erlaubnis-/Lizenzpflicht unterliegen, können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Traunstein erfragen.


