Gruppenleiter: |
Tel.: 0861/58-500 |
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Zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle: |
Tel.: 0861/58-515 |
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Fax: |
0861/58-514 |
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Anschrift: |
Landratsamt Traunstein Kfz-Zulassungsbehörde Gabelsberger Straße 8 83278 Traunstein |
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Öffnungszeiten: |
Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.15 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten!
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Seit 1. August 2005 können Fahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn eine Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren des Finanzamtes Traunstein vorliegt (siehe auch Formulare).
Die Zulassungsbehörde Traunstein nimmt am eVB-Verfahren teil.
Statt einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens in Papierform wird nunmehr ausschließlich eine sogenannte eVB-Nr. (Referenznummer) vergeben, mit welcher das Fahrzeug dann bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden kann.
Seit 01.07.2010 unterliegen Ausfuhrkennzeichen (§ 19 FZV) der Besteuerung. Ab diesem Zeitpunkt darf auch die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen erst dann erfolgen, wenn den Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer nach § 13 KraftStG genügt ist. Das heißt, es muss eine Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteneinzugsverfahren vorliegen bzw. kann die anfallende Kfz-Steuer im voraus entrichtet werden.
Für Fahrzeuge, die der Sicherheitsprüfung unterliegen, muss bei der Zulassung der Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung vorgelegt werden.